Mietwagentipps für den Winter

Mietfahrzeuge haben im Moment bei Privatkunden Hochkonjunktur. Ob für den lang ersehnten Wintersport-Urlaub oder für die Fahrt vom Wohnort in die Heimat, sollte der Mieter einige Regeln beachten.

1) auf umfassenden Versicherungsschutz achten!
Prinzipiell empfiehlt es sich, Fahrzeuge immer mit Vollkaskoversicherung zu mieten. Da bei Unfällen oft die Schuldfrage über längere Zeit im Raum steht, sollte der Mieter über eine Rechtsschutzversicherung nachdenken. Einige Autovermieter bieten entsprechende Versicherungsoptionen. Alternativ kann die private Rechtsschutzversicherung greifen. Wer bereits versichert ist, sollte allerdings prüfen, ob der Versicherungsschutz auch für Mietwagen gilt. Unter Umständen beschränkt sich der Verkehrsrechtsschutz nämlich nur auf Fahrten mit dem eigenen Pkw.

2) Fahrzeug mit wintertauglicher Bereifung mieten!
Autofahrer sind gesetzlich dazu verpflichtet, auf eine dem Wetter angepasste Bereifung zu achten. Wer mit Sommerreifen unterwegs ist, geht ein großes Risiko ein, denn die Verantwortung liegt ausschließlich beim Fahrer.

3) Schneeketten bei Fahrten in die Berge!
Es gibt Strecken, auf denen Schneeketten vorgeschrieben sind. Der Mietwagenkunde muss sich selbst darum kümmern, dass er über Ketten verfügt und dass diese am Fahrzeug montiert sind. Besonders wichtig ist das bei Fahrten ins Ausland.

4) sich über das richtige Verhalten bei Unfällen informieren
Hierzu zählt insbesondere die Kontaktaufnahme mit dem Autovermieter. Dieser muss über den Unfall informiert werden. Da er Eigentümer des Fahrzeuges ist, kann er Vorgaben machen, was zu geschehen hat. Insbesondere darf der Mieter keine nachteiligen Aussagen zu seiner Schuld abgeben.

Artikel auto-news.de

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
Hohenzollerndamm 123
14199 Berlin
Tel.  030 - 25 89 89-45
Fax: 030 - 25 89 89-99

 

Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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