Autovermieter bieten wintertaugliche Bereifung, Kunde ist verantwortlich.

Die ersten Flocken sind gefallen. Die Unternehmen der Autovermietungsbranche haben sich rechtzeitig um den Gripp auch in der kalten Jahreszeit gekümmert. Nach Angaben großer Anbieter sind nahezu alle Fahrzeuge in den Wintermonaten auf wintertaugliche Bereifung umgestellt worden. Dazu werden die Fahrzeuge teilweise umgerüstet, teilweise werden sie planmäßig mit wintertauglicher Bereifung in die Mietwagenflotte aufgenommen.

Anders als in vergangenen Jahren verzichten die überregionalen Anbieter inzwischen auf die Berechnung von speziellen Gebühren. Die ihnen entstehenden Kosten sind ab dem Beginn der Wintermonate in einen Grundpreis eingerechnet. Avis gab bekannt, dass die komplette Flotte von November bis März umgerüstet sei. Sixt bietet ab Ende Oktober ausreichend Fahrzeuge mit wintertauglicher Bereifung. Für Wintertage ohne Winterwetter wird ein Rabatt in Aussicht gestellt, sofern ein Kunde auf Winterbereifung verzichtet. Der Grund ist, dass die Umrüstung sehr aufwendig ist und sich für manches Fahrzeug nicht mehr lohnt, dass nur noch wenige Tage in der Flotte verbleiben soll. Auch dieser Mietwagen kann bei sicheren Straßenverhältnissen an vielen Tagen des Winters genutzt werden.
Vor allem für die Übergangszeit gilt: Wer Winterreifen benötigt, sollte bereits bei der Buchung darauf achten und diese mitbestellen. Hertz behält sich vor, je nach Wettersituation Fahrzeuge ohne wintertaugliche Bereifung nicht herauszugeben. Europcar verfügt nach eigenen Angaben für einen Großteil der Flotte über wintertaugliche Bereifung. Auch die regionalen Unternehmen haben ihre flotten für ihre Kunden rechtzeitig umgerüstet. Viele von ihnen werben seit Jahren mit einer 100%igen Umrüstungsquote. Aber auch dort empfiehlt sich die Nachfrage bei der Fahrzeugbestellung.

Dabei ist die Definition eines wintertauglichen Reifens gar nicht so einfach. Wie erkenne ich einen Reifen, der den gesetzlichen Vorgaben entspricht? Eine eindeutige Definition gibt es zwar nicht, aber entsprechend der Winterreifenverordnung zugelassen sind Reifen mit der M+S-Bezeichnung, zumeist in Verbindung mit dem Schneeflockensymbol. Auch Ganzjahresreifen fallen darunter. Für manche Fahrzeuge gibt es keinen Reifen mit Schneeflockensymbol auf der Flanke, ausreichend ist dann das M+S-Kennzeichen.

Wer darauf verzichtet und mit Sommerreifen fährt, haftet als Mieter selbst, wenn es mit unangepasster Bereifung zu einem Unfall kommt. Es empfiehlt sich also, über die zu erwartenden Straßenverhältnisse während der geplanten Mietzeit nachzudenken. Zu den winterlichen Wetterverhältnissen zählen nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte. So hat zum Beispiel das OLG Köln am 13.07.12 entschieden (Aktenzeichen 19 U 151/11). Das Gericht verlangt vom Mieter eine vorausschauende Wetterbeobachtung.

Winterreifen ab wann zu empfehlen?
http://bav.de/service/oeffentlich/1445-winterreifen-wann-wechseln.html

Rechtsprechung
Hinweis zum Urteil des OLG Köln

Presse
Focus Online vom 04.12.12