Kritik an Steuerbefreiung für Carsharing-Fahrzeuge

Laut eines Berichtes der "Frankfurter Rundschau" schlägt der Präsident des Umweltbundesamtes Jochen Flasbarth für Carsharing-Autos eine Befreiung von der Kfz-Steuer vor, um die gemeinschaftliche und gleichzeitig umweltfreundliche Nutzung eines Fahrzeugs und die Abschaffung des eigenen Fahrzeuges attraktiver zu machen. Der Steuerausfall könnte nach Einschätzung Flasbarths durch eine Umlage auf die restlichen Fahrzeuge ausgeglichen werden.

Der Beitrag des Verkehrssektors zur Umweltweltentlastung müsse erhöht werden, forderte der UBA-Chef. Die bessere Ausnutzung von Autos und eine dadurch kleiner werdende Autoflotte seien ein Weg dazu.
In Deutschland gibt es dem Bericht zufolge derzeit etwa 160.000 Car-Sharing-Nutzer, die Zugriff auf 4.600 Fahrzeuge haben. Im Schnitt kommen auf jedes Auto rund 35 Fahrer.

Diese Idee des Amtspräsidenten erscheint nicht ausgereift. Eine Maßnahme der Steuerbelastung oder Steuerentlastung sollte immer daran gemessen werden, ob der gewünschte Effekt erreicht werden kann. Bei einer einzusparenden Kraftfahrzeugsteuer von durchschnittlich ca. 100 Euro pro Fahrzeug ist das nicht möglich, da dieser Betrag keinen Einfluss auf die Preiskalkulation der Anbeiter haben kann und somit auch keine Nachfragesteigerung durch eine Preissenkung entstehen dürfte.

Insoweit geht der Vorschlag an der Sache vorbei und erscheint nur als medialer Versuch der Aufmerksamkeitsgewinnung für ein allerdings gesellschaftlich bemerkenswertes Ziel: Die Lösung der Verkehrsprobleme der Zukunft.

Der Gedanke der Förderung von Mobilität ohne eigenes Fahrzeug ist aktueller den je. Dabei sollte man weiter denken, über finanzielle Anreize hinaus. Der Nachfrager von umweltorientierter und bedarfsgerechter Mobilität über Bahn, Mietwagen, Kurzzeitmietwagen (Carsharing), Taxi, Fahrrad, Fußweg und ÖPNV sollte Vorteile in seiner Bewegungsfreiheit und Bewegungsgeschwindigkeit haben, zumindest durch Umsteigezeiten keine zeitlichen Nachteile fühlen.

Deshalb kann darüber nachgedacht werden, der Mietwagenflotte und den Carsharingunternehmen Parkräume an prominenter Stelle zuzuweisen. Aus Gründen der Gleichbehandlung sollte das für Autovermieter ebenso gefordert werden, wie für Carsharing-Unternehmen und Oneway-Angebote der in Mode gekommenen Großstadt-Carsharer. Auch Kerstin Homrighausen, die Geschäftsführerin des Carsharing Anbieters Cambio, hält eine Steuerbefreiung der Carsharing-Fahrzeuge für überflüssig. Wenn eine Stadt Car-Sharing fördern wolle, so Homrighausen, gebe es dafür genügend andere Möglichkeiten, beispielsweise einen gut ausgebauten öffentlichen Personennahverkehr.

Presseartikel Weser Kurier