Das OLG Köln hat entschieden, dass der Mieter eines Fahrzeuges für
Schäden haftet, die dadurch entstehen, dass er mit Sommerreifen bei
winterlichen Straßenverhältnissen unterwegs war.
(Aktenzeichen 19 U 151/11 vom 13.07.12)
Das OLG Köln hat entschieden, dass der Mieter eines Fahrzeuges für
Schäden haftet, die dadurch entstehen, dass er mit Sommerreifen bei
winterlichen Straßenverhältnissen unterwegs war.
(Aktenzeichen 19 U 151/11 vom 13.07.12)