Winterreifen: Autovermieter haftet nicht

Das OLG Köln hat entschieden, dass der Mieter eines Fahrzeuges für Schäden haftet, die dadurch entstehen, dass er mit Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen unterwegs war.
(Aktenzeichen 19 U 151/11 vom 13.07.12)

Dem Vermieter könne keine Mitschuld an den Folgen des Unfallgeschehens angelastet werden. Sowohl bei Reservierung, als auch laut Mietvertrag war deutlich erkennbar keine wintertaugliche Bereifung vereinbart. Das sei auch nicht als überraschend entsprechend §305c BGB anzusehen. Entgegen der Situation, die vor einiger Zeit durch das OLG Hamburg (14 U 34/07) beurteilt wurde, lag hier im Fall des OLG Köln zum Zeitpunkt der Vermietung keine Wintersituation vor. Und eine vorausschauende Wetterbeorbachtung obliegt nicht dem Vermieter.

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