Keine Besteuerung der Selbstbeteiligung bei KFZ-Haftpflicht

Der Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) wollte die Selbstbeteiligung in der Haftpflichtversicherung von Flotten mit der Versicherungssteuer von 19 Prozent belegen. Jedoch zählt die Selbstbeteiligung steuerlich nicht zum tatsächlichen Versicherungsbeitrag, da sie nur im Schadensfall zu zahlen ist. Die Versicherungswirtschaft fürchtete einen drastisch erhöhten bürokratische Aufwand. Autovermieter machten dem Ministerium die drohenden Belastungen und verfassungsrechtliche Probleme deutlich.

Nun scheint das Thema vom Tisch zu sein: Der Deutsche Bundestag hat am 25. Oktober das Verkehrssteueränderungsgesetz verabschiedet - allerdings ohne die kritisierte Passage zur Besteuerung von Selbstbeteiligungen bei der Kfz-Haftpflicht.

Bei privat genutzten Fahrzeugen hätte die neue Regelung nicht gegriffen - für Privatpersonen ist in der Haftpflicht keine Eigenbeteiligung vorgesehen.

Presseartikel check24.de