Handy im Auto: Was erlaubt und was verboten?

Jede Handynutzung ohne Freisprechanlage ist für den Fahrer im Mietwagen verboten. Das geht weit über das Telefonieren hinaus. Es gibt aber Ausnahmen. Was Sie laut Rechtsprechung dürfen und was nicht, erfahren Sie hier.

Uhrzeit oder SMS ablesen
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschied, dass das Ablesen der Uhrzeit vom Display ebenso ordnungswidrig ist wie das Lesen einer SMS oder einer Telefonnummer im Display.
(OLG Hamm - Az.: 2 Ss OWi 177/05; 2 Ss OWi 1005/02; 2 Ss OWi 402/06)


Diktieren
Entsprechend urteilte das OLG Jena auch bezüglich der Nutzung des Handys als Diktiergerät: Nein. (OLG Jena - Az.: 1 Ss OWi 82/06)


Anrufer wegdrücken
Das Oberlandesgericht Köln (Az.: III-1 RBs 39/12) entschied, dass auch derjenige ein Mobiltelefon im rechtlichen Sinn benutzt, der einen Anrufer wegdrückt. Es droht ein Bußgeld.


Handy als Navi
Sämtliche Bedienfunktionen sind vom Verbot umfasst. Das gilt laut OLG Köln selbst für das integrierte Navi. (OLG Köln - Az.: 81 Ss-OWi 49/08)

Ausnahme I: Schnurlostelefon
Irrelevant ist, ob es sich um ein klassisches Handy, einen Palm-Organizer oder ein Autotelefon handelt. Die wohl einzige Ausnahme bildet das Schnurlostelefon der Festnetzanlage. Da dieses eben kein "Mobiltelefon" ist, umfasst das Handyverbot es laut OLG Köln nicht.
(OLG Köln - Az.: 82 Ss OWi 93/09)

Ausnahme II: Handy umlagern
Das bloße Umlagern eines Handys vom Ablagefach in die Mittelkonsole bleibt straffrei, entschied das OLG Köln.
(OLG Köln - Az.: 83 Ss OWi 19/05)

Ausnahme III: Handy aufheben
Und wenn das Handy beim Fahren in den Fußraum fällt, darf man es laut OLG Bamberg wieder aufheben, ohne einen Punkt zu riskieren.
(OLG Bamberg - Az.: 3 Ss OWi 452/07)


Das Ohr gewärmt?
Straffrei bleibt laut OLG Hamm theoretisch auch, wer das Handy nur nutzt, um mit dem Akku sein entzündetes Ohr zu wärmen. Allerdings glaubte das Gericht diese Ausrede nicht, der Ertappte musste zahlen.
(OLG Hamm - Az.: 2 Ss OWi 606/07)


Akkurasierer?
Genauso erging es einem Mann, der vor dem OLG Karlsruhe angab, er habe sich bloß mit seinem Akkurasierer die Barthaare gestutzt.
(OLG Karlsruhe - Az.: 2 Ss OWi 528/06)


Fahrlehrer und Handy
Laut OLG Bamberg darf auch der Fahrlehrer nicht telefonieren. Auch wenn er auf dem Beifahrersitz sitzt, sei er doch der Fahrzeugführer.
(OLG Bamberg - Az.: 2 Ss Owi 127/2009)


Handy auf dem Seitenstreifen
Wenn das Auto steht, etwa an einer roten Ampel, riskiert man ebenfalls ein Bußgeld. Wer zum Telefonieren auf dem Seitenstreifen hält, verdient nach Ansicht des OLG Düsseldorf sogar ein höheres Bußgeld als bloß 40 Euro - im Urteil heißt es zur Begründung: "Der Seitenstreifen ist nur für den Fall einer Panne gedacht."
(OLG Düsseldorf - Az.: IV-2 Ss OWi 84/04)


Motor abstellen
Im grünen Bereich ist dagegen, wer an einer roten Ampel flugs den Motor ausstellt, telefoniert und das Gespräch beendet, bevor er den Wagen wieder startet. So entschied das OLG Hamm.
(OLG Hamm - Az.: 2 Ss OWi 190/07)


Handy und Unfall
Kommt es zu einem Unfall, kann es richtig teuer werden. Die Nutzung des Handys kann als grobe Fahrlässigkeit gedeutet werden. Schäden können dann womöglich nicht erstattet werden. Das Landgericht (LG) Kiel entschied auf 20 Prozent Mitverschulden bei einem unverschuldeten Unfall.
(LG Düsseldorf - Az.: 7 S 100/04)


Haftung bei Freisprechanlage
Auch wer eine Freisprecheinrichtung benutzt, ist versicherungsrechtlich nicht immer auf der sicheren Seite. In einem Fall hatte ein Pkw-Fahrer bei Tempo 120 einen Anruf abweisen wollen, kam aus der Spur und fuhr auf einen Wohnwagen auf. Seine Vollkaskoversicherung verweigerte wegen grober Fahrlässigkeit die Zahlung. Zu Recht, entschied das LG Frankfurt.
(LG Frankfurt - Az.: 2/23 O 506/600)


Walkie-Talkie oder Handy?
Auch Walkie-Talkies sind für Autofahrer tabu. Wer am Steuer ein solches Handfunkgerät benutzt, kann ebenso bestraft werden wie ein Fahrer, der mit dem Handy telefoniert. Das erklären die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit Hinweis auf ein Urteil des Amtsgerichts Sonthofen in Bayern.

Aus/siehe:
http://www.rp-online.de/auto/ratgeber/urteile/handy-im-auto-das-ist-erlaubt-oder-verboten-1.571192

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

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Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

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Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

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