Internationale Verfolgung von Verkehrsverstößen

 

Verkehrsverstöße im Ausland werden inzwischen auch in Deutschland verfolgt und vollstreckt. Der Fahrzeughalter wird dazu aus dem Land angeschrieben, in dem der Verkehrsverstoß begangen wurde. Der Halter muss nach deutschen Recht die Gelegenheit bekommen, seine Fahrereigenschaft zu verneinen, damit in Deutschland vollstreckt werden kann. Im anderen Fall würde das Bundesamt der Justiz nicht gegen ihn vorgehen. Bußgelder in anderen Ländern, in denen auch eine sogenannte Halterhaftung besteht, könnten jedoch dort bei einer Wiedereinreise - zum Beispiel an einem Flughafen - vollstreckt werden.

Einige Oberlandesgerichte haben zu diesem Themenfeld inzwischen geurteilt wie das OLG Düsseldorf III-3 AR 6/11 und III-3 AG 1/12 und das OLG Köln 2 SsRs 2/12.

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