Keine Aufzeichnungspflicht bei "Internen Fahrten" von Vermietern

Nach einer Information des Bundesverkehrsministeriums ist eine Einigung mit den Bundesländern erfolgt, dass "interne Fahrten" von Autovermietern (bei Fahrzeugen, die eigentlich der Aufzeichnungspflicht mit dem Digitalen Tachografen unterliegen) nicht aufzeichnungspflichtig sind, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Die Information erhalten Mitglieder im internen Bereich der Internetseite zur verfügung gestellt.

Bedingungen:

  • Fahrzeug ist bei der Fahrt leer,
  • es handelt sich um eine Fahrt der Vermieters/seines Personals (keine Vermietung an Dritte),
  • die Fahrt findet innerhalb von 50 km um den Betriebshof herum statt,
  • Fahrzeug max. 7,5 to

BAV