Fahrtenbuch für Selbstfahrervermietfahrzeug

Ein Autovermieter ist dazu verurteilt worden, für eines seiner Fahrzeuge ein Fahrtenbuch zu fuehren. Das stellt einen gravierenden Eingriff in das Unternehmen dar, da das Fahrzeug eigentlich nicht mehr zu vermieten ist. Dem Vermieter wurde vorgeworfen, an der Aufklärung eines Verkehrsverstoßes nicht ausreichend mitgewirkt zu haben. Er habe der Behörde zwar angeboten, in ihren Räumen Unterlagen einzusehen, doch habe die Autovermietung selbst die Informationen angeben müssen.

Uns scheint das ein Ausfluss der Streitigkeiten rund um die Zeugenentschädigung zu sein. Siehe z.B.: http://bav.de/service/oeffentlich/1304-unruehmliche-possen-der-kommunen.html

Auch wenn es nicht zu akzeptieren ist, dass dem Autovermieter dieser Aufwand häufig nicht bezahlt wird, erscheint das Ergebnis dieses Streites jedoch als die schlechtere Variante.

Auszug aus dem Beschluss des OVG Lüneburg 12 LA 169/11 vom 11.07.2012:

"Eine Benennung des Mieters sei der Klägerin - wie sie selber ausführe - jederzeit möglich gewesen. Trotz dieser Möglichkeit habe sie lediglich angeboten, dass die Ordnungsbehörde ihre Mitarbeiter als Zeugen vernehmen oder ihre Unterlagen einsehen könne, um so den betroffenen Mieter des Fahrzeuges selbst ausfindig zu machen."

Ein Rat kann nur lauten, immer die notwendigen Angaben gegenüber den Behörden abzugeben und keine Fahrtenbuchauflage zu riskieren.

Sollten Autovermieter dazu in Rechtstreitigkeiten verwickelt sein, sollten sie sich an uns wenden.

Das Dokument ist der Urteilsdatenbank zu entnehmen.

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
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Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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