Unrühmliche Possen der Kommunen

Bei Verkehrsverstößen haben die Behörden ein Anrecht auf die Auskunft, wer diese begangen hat. Im Fall eines Mietwagens geht die Frage an den Autovermieter. Den Aufwand der Beantwortung der Frage kann sich der Autovermieter laut Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz JVEG von der Behörde bezahlen lassen. Dabei geht es nur um 19 Euro pro Vorgang.

Regelmäßig weigern sich die Kommunen jedoch, diesen Betrag auszuzahlen und lassen sich dazu verklagen. Für 19 Euro muss ein Richter nun eine Entscheidung treffen und ein Urteil wie das jüngste des AG Fürth schreiben. Nicht nur kommt das Gericht immer wieder zu dem Ergebnis, dass die Argumentation der Behörden abwegig ist. Auch ist davon auszugehen, dass die Behörde mit einer erheblichen Wahrscheinlichkeit die nächste 19-Euro-Rechnung ebenso nicht bezahlen wird und das Gericht wieder entscheiden muss. Dabei würde ein Blick in das Gesetz genügen, gibt das Gericht den Beamten auf.

Zusammenfassung des Urteils des AG Fürth 411 OWi 56/12 vom 12.04.12:

Dem Antrag auf Kostenentschädigung der Autovermietung an die Stadt hat diese nachzukommen. Der Autovermieter ist Dritter und ihm steht nach den JVEG eine Zeugenentschädigung zu. Die ablehnende Argumentation der Stadt Fürth geht fehl, das ergibt sich bereits aus dem Gesetzeswortlaut.