Unrühmliche Possen der Kommunen

Bei Verkehrsverstößen haben die Behörden ein Anrecht auf die Auskunft, wer diese begangen hat. Im Fall eines Mietwagens geht die Frage an den Autovermieter. Den Aufwand der Beantwortung der Frage kann sich der Autovermieter laut Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz JVEG von der Behörde bezahlen lassen. Dabei geht es nur um 19 Euro pro Vorgang.

Regelmäßig weigern sich die Kommunen jedoch, diesen Betrag auszuzahlen und lassen sich dazu verklagen. Für 19 Euro muss ein Richter nun eine Entscheidung treffen und ein Urteil wie das jüngste des AG Fürth schreiben. Nicht nur kommt das Gericht immer wieder zu dem Ergebnis, dass die Argumentation der Behörden abwegig ist. Auch ist davon auszugehen, dass die Behörde mit einer erheblichen Wahrscheinlichkeit die nächste 19-Euro-Rechnung ebenso nicht bezahlen wird und das Gericht wieder entscheiden muss. Dabei würde ein Blick in das Gesetz genügen, gibt das Gericht den Beamten auf.

Zusammenfassung des Urteils des AG Fürth 411 OWi 56/12 vom 12.04.12:

Dem Antrag auf Kostenentschädigung der Autovermietung an die Stadt hat diese nachzukommen. Der Autovermieter ist Dritter und ihm steht nach den JVEG eine Zeugenentschädigung zu. Die ablehnende Argumentation der Stadt Fürth geht fehl, das ergibt sich bereits aus dem Gesetzeswortlaut.

 

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
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Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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