Kein Fahrtenbuch für jedes Fahrzeug des Großfuhrparks

Das Verwaltungsgericht Mainz hat einem Einspruch eines Fuhrparkbetreibers entsprochen, der sich gegen die 30-monatige Fahrtenbuchauflage für jedes seiner Fahrzeuge gewehrt hatte. Der Einspruch hatte Erfolg in Bezug auf die Auflage für alle 93 Fahrzeuge und auch in Bezug auf die Dauer von 30 Monaten.

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