Keine nachvollziehbare Begründung für Pkw-Maut

Der deutsche Staat hat im Dezember 2011 mit knapp 71 Milliarden Euro so viel Steuern wie noch nie in einem einzelnen Monat eingenommen. Im Vergleich zum Vorjahresmonat sind die Steuereinnahmen um 4,1 Prozent gestiegen. Das geht aus dem aktuellen Monatsbericht des Bundesfinanzministeriums hervor.

Trotzdem wird die Einführung einer Pkw-Maut immer wieder damit begründet, dass für die Verkehrsinfrastruktur keine ausreichenden finanziellen Mittel vorhanden seien. Autofahrer zahlen bereits heute ca. 50 Milliarden in die Staatskasse, wovon nur ein Bruchteil für den Bau von Straßen verwendet wird.

Bei immer besserer Finanzlage wird mehr als deutlich, dass Finanzierungsprobleme keine Ursache für die Mautbestrebungen sein können. Der Staat sucht einfach nach weiteren Einnahmen und hat den Autofahrer weiterhin als Melkkuh fest im Blick.

Zu den gravierenden Auswirkungen auf die Vermietbranche:

http://bav.de/service/oeffentlich/1035-pkw-maut-ist-eine-steuererhoehung.htm (BAV-Information vom 09.08.11)

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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