Pflicht für Mieter eines Autos, falsche Berichterstattung zur Polizeiklausel

Klarstellung: Autovermieter können laut aktuellem BGH-Urteil XII ZR 44/10 vom 14.03.2012 eine gültige "Polizeitklausel" in ihren Mietverträgen vereinbaren. Der Mieter wird damit wirksam verpflichtet, die Polizei zur Unfallstelle zu rufen, sofern sich ein Unfall mit dem gemieteten Fahrzeug ereignet hat.

Einige Medien geben und gaben nach unserer Auffassung das BGH-Urteil falsch wieder und zitierten in diesem Zusammenhang Herrn Rechtsanwalt Jörg-Matthias Bauer von der Deutschen Anwaltshotline. Wir wissen nicht, an welcher Stelle der Fehler passiert ist, ob bei der Anwaltshotline oder bei den Kommentatoren wie ntv.de. Autoflotte hat seinen Beitrag nach unserem Hinweis bereits überarbeitet. Auch die Deutsche Anwaltshotline prüft ihren Kommentar. Doch bei NTV ist bisher bisher niemand bereit, über Richtigstellungen überhaupt zu sprechen. Aber sowohl Anwälte, als auch Journalisten sind zur Wahrheit verpflichtet.

Die Formulierungen (bei ntv):(siehe http://www.n-tv.de/ratgeber/Polizei-nicht-immer-noetig-article6232396.html)

"Polizei nicht immer nötig." / "Wer ...einen Unfall verursacht, muss nicht in jedem Fall die Polizei einschalten"

sind so nicht richtig. Richtig ist, dass, sofern mit dem Vermieter vereinbart, der Mieter durchaus diese Verpflichtung hat. Der BGH hat statt dessen lediglich festgestellt, dass die negativen Konsequnzen für den Mieter nur "abhängig von der Schwere seines Verschuldens" formuliert sein dürfen.