LKW-Fahrverbotsregeln während der Ferienzeit


In diesem Jahr sind einige Änderungen für das LKW-Fahrverbot während der Ferienzeiten in Deutschland in Kraft getreten.

Die Achte Verordnung zur Änderung der Ferienreiseverordnung wurde im BGBl. I 2008, 1024 vom 19.06.2008 Nr. 24 verkündet. Sie tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die Verordnung dient dem Erlass beziehungsweise der Aufhebung von LKW-Fahrverboten in vier Bundesländern in der Zeit vom 01.07.2008 bis einschließlich 30.08.2008. Der Bundesrat hatte der Verordnung bereits in seiner 845. Plenarsitzung am 13.06.2008 zugestimmt.

Erläuterungen des Bundesrates zur 845. Plenarsitzung am 13.06.2008:

TOP 25: Achte Verordnung zur Änderung der Ferienreiseverordnung

Drucksache: 301/08

Vom 1. Juli bis einschließlich 30. August eines Jahres dürfen Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen an allen Samstagen auf bestimmten Autobahnen und Bundesstraßen nicht verkehren. Dies gilt für die Zeit von 7:00 Uhr morgens bis 20:00 Uhr abends. Den Bedarf dafür melden die Länder beim Bund an. Mit jeder Änderung der Verordnung können Strecken hinzugefügt oder auch herausgenommen werden. Zuletzt wurde die Verordnung 2007 geändert.

Für das Jahr 2008 ergibt sich erneuter Änderungsbedarf: Auf der Autobahn A 7 in Bayern und der A 4 in Sachsen ist es auf Teilstücken auf Grund des erreichten Ausbauzustands möglich, das Lkw-Fahrverbot aufzuheben. Auf der A 13 in Sachsen ist das Verkehrsaufkommen nicht so hoch, dass das Lkw- Fahrverbot dort aufrechterhalten werden muss. Die Freigabe der A 4 und der A 13 im Raum Dresden erfüllt zusätzlich den Zweck, den Lkw-Verkehr auf die neue A 17 in Richtung Tschechien zu führen, ohne dass dieser auf das nachgeordnete Straßenetz ausweichen muss. In Nordrhein-Westfalen ist es auf Grund von erheblichen Baumaßnahmen auf dem westlichen Kölner Ring notwendig, das Fahrverbot auf der A 1 über das Autobahnkreuz Leverkusen-West hinaus bis zum Autobahnkreuz Köln-West auszudehnen. Nach Abschluss der Baumaßnahmen im Jahr 2011 wird das Lkw-Fahrverbot wieder aufgehoben. Geeignete Umleitungsstrecken sind für diesen Zeitraum vorhanden. In Mecklenburg-Vorpommern wurde auf Grund gesunkener Verkehrsbedeutung ein Teilstück der B 96 zur L 35 abgestuft.

Bundesdrucksache:
http://www.bundesrat.de/cln_051/SharedDocs/Drucksachen/2008/...