Keine Aufzeichnungspflicht für Autovermieter mit dem Digitalen Tachografen: Gutachten bestätigt die Haltung des BAV
Donnerstag, 22. Januar 2009
Dem BAV liegt ein neues Expertengutachten vor, welches klar bestätigt, dass für Autovermieter keine Aufzeichnungspflicht bei internen Fahrten besteht. Für den BAV ist diese Frage nun endgültig beantwortet. Das bedeutet, dass Autovermieter keine Unternehmenskarten und deren Personal keine Fahrerkarten benötigen. Datenauslese und Speicherung bezüglich interner Fahrten ist ebenso wenig notwendig, weshalb das komplette Equipment unnötig und ggf. durch den einen oder anderen Vermieter auf falsche Empfehlung umsonst angeschafft wurde. Wir hatten unsere Auffassung dazu immer betont.