Keine Aufzeichnungspflicht für Autovermieter mit dem Digitalen Tachografen: Gutachten bestätigt die Haltung des BAV


Dem BAV liegt ein neues Expertengutachten vor, welches klar bestätigt, dass für Autovermieter keine Aufzeichnungspflicht bei internen Fahrten besteht. Für den BAV ist diese Frage nun endgültig beantwortet. Das bedeutet, dass Autovermieter keine Unternehmenskarten und deren Personal keine Fahrerkarten benötigen. Datenauslese und Speicherung bezüglich interner Fahrten ist ebenso wenig notwendig, weshalb das komplette Equipment unnötig und ggf. durch den einen oder anderen Vermieter auf falsche Empfehlung umsonst angeschafft wurde. Wir hatten unsere Auffassung dazu immer betont.

Das Gutachten kann über den BAV bestellt werden. Es eignet sich für Rechtsanwälte und Vermieter zur Bestimmung der eigenen Position und zur erfolgreichen Verteidigung in Bußgeldverfahren, ist aber auch für andere Institutionen interessant, wie z.B. Kartenausgabestellen in Zulassungsbehörden oder bei TÜV und DEKRA. Mit dem Gutachten - davon gehen wir aus – können die Autovermieter ihre Auffassung nun durchsetzen. Dazu ist es jedoch notwendig, das Gutachten auch einzusetzen. Wenden Sie sich bei Interesse per Mail an uns:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!">Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder per Telefon unter 030-258989-45.