Aufregung wegen 1%-Besteuerung auf alle Fuhrparkfahrzeuge

Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes aus 2009 schrieben Beamte des Bundesfinanzministeriums zu der Frage, welche Fahrzeuge eines gewerblichen Fuhrparks der monatlichen Einprozentbesteuerung des Listenpreises zu unterwerfen seien u.a.:

"...Dabei erscheint es nicht folgerichtig, die Vorschrift nur auf ein und nicht auf alle zum Betriebsvermögen eines Steuerpflichtigen gehörenden Kraftfahrzeuge anzuwenden." (Schreiben vom 11. Mai 2010).

Die Ergebnisse umfangreicher Bemühungen des BAV für seine mittelständischen Mitglieder können diese einem Beitrag im internen Bereich der BAV-Internetseite entnehmen. Wir informieren dort darüber, wie in Zusammenarbeit mit dem eigenen Steuerberater mit dieser Frage umgegangen werden kann/sollte.

Siehe:

Interner Beitrag des BAV wegen 1-Prozentbesteuerung