Öffentliche Informationen

Emil-Frey-Gruppe übernimmt Hertz-Vermietgeschäft in der Schweiz

Hertz gehört mit 14 eigenen Stationen, 13 Agenturen sowie der Züri Leu Garage GmbH zu den drei grössten Mietwagenanbietern in der Schweiz. Die Emil-Frey-Gruppe wird als Franchisepartner des US-amerikanischen Konzerns auftreten. Alle 140 Mitarbeiter von Hertz in der Schweiz werden ...

 

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Drive Now wird mit dem ÖkoGlobe ausgezeichnet

Der ÖkoGlobe gilt als wichtigster internationaler Umweltpreis für die Mobilitätsindustrie.
In diesem Jahr musste eine Auswahl aus 110 Nominierungen in zehn Kategorien für die umweltfreundlichsten Produkte und Innovationen der Automobilbranche getroffen werden.
DriveNow, das Carsharing-Joint Venture von BMW und Sixt zeichnet sich nach Meinung der Jury durch sein auf Nachhaltigkeit angelegtes Konzept aus.
Auch die Vernetzung mit öffentlichen Verkehrsmitteln konnte überzeugen: DriveNow ...

 

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Keine staatliche Prämie für Stromer

Die Bundesregierung hat trotz des bisher enttäuschenden Absatzes Kaufprämien für Elektroautos einhellig abgelehnt. Vor einem Spitzentreffen mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und Vertretern der Autobranche lehnten sowohl Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) als auch Verkehrsminister Ramsauer (CSU) solche staatlichen Anreize entschieden ab. Ramsauer begründete die Ablehnung mit dem Argument, die Förderung der Elektromobilität sei schon in den USA und Frankreich gescheitert. Er sieht stattdessen die Autoindustrie am Zug: "Das Produkt muss aus sich heraus überzeugen. Ein Elektroauto wird doch nicht gekauft, weil der Staat noch Geld hinterher wirft."
Hintergrund der Debatte ist, dass die Vorgabe, bis 2020 in Deutschland eine Million Elektroautos auf die Straße zu bringen, immer unerreichbarer erscheint. Zum Jahresanfang waren in Deutschland bei 43 Millionen Pkw nur rund 4.500 Elektroautos zugelassen. 

Pressertikel autoflotte.de

Neues EU-Reifenlabel ist wenig aussagekräftig

Die EU führt im November ein neues Label für Autoreifen ein. Beim Kauf von Winterreifen sei dies jedoch nicht hilfreich, kritisieren Experten. Im Gegenteil könne es Verbraucher eher irritieren. ...

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Deutsche Bahn plant neues Mobilitätskonzept

Anfang Oktober haben die Fuhrparkgruppe der Deutschen Bahn und Hiriko Driving Mobility bekanntgegeben, dass sie eine Kooperation eingehen werden.

"Hiriko" (baskisch für „Stadtauto“) hat ein neues Mini-Elektroauto entwickelt, speziell für den Einsatz im öffentlichen Carsharing und Mobility-on-Demand Systemen. Innovativ ist die Fähigkeit des 2,5 Meter langen Zweisitzers sich auf eine Länge von 2 Meter zusammenzufalten und um 360 Grad auf der Stelle zu drehen. So kann der benötigte Parkraum in der Stadt minimiert werden.
In einem ersten Schritt werden die Prototypen des Hiriko ab Herbst 2013 für den öffentlichen Einsatz vorbereitet. Vorraussichtlich ab 2014 wird eine Flotte in den öffentlichen Verkehr in Berlin und in das Angebot e-Flinkster der Deutschen Bahn integriert.

Presseartikel New Fleet

Drive Now kooperiert mit Mobilitätsservice "Flinc"

Vernetzte Mobilitätskonzepte sind die Zukunft. Das haben auch Drive Now und die Entwickler der Smartphone-App "Flinc" erkannt.

Als Alternative zu einer Mitfahrgelegenheit werden ...

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Carsharing-Modellprojekt "RuhrAuto-e" startet in Essen

Der Rüsselsheimer Autobauer Opel hat 20 Exemplare seines Elektroautos Ampera für das Carsharing-Forschungsprojekt "RuhrAuto-e" der Universität Duisburg-Essen zur Verfügung gestellt. Die Forscher des "Center Automotive Research" (CAR) wollen dabei ...

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Kann Carsharing die Elektromobilität voranbringen?

Wie umwelt- und nutzerfreundlich sind Elektrofahrzeuge im Vergleich zu konventionellen PKW beim Carsharing? Wer nutzt die Fahrzeuge und wie werden sie genutzt? Wie verändert sich die Verkehrsmittelwahl der Nutzer? Können batterieelektrische Pkw im Carsharing-Betrieb ihre ...

 

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1. Platz für Avis beim "Service-Champion-Ranking"

Mit einem „Service Experience Score” (SES) von 69,9% setzte sich Avis gegen die Konkurrenz durch. Auch in der Gesamtbewertung belegte das Unternehmen mit Rang 66 einen guten Platz und zählt so zu den 500 serviceorientiertesten Firmen Deutschlands.

Die Studie „Service-Champion Ranking” wird ...

 

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Car2Go zieht positive Bilanz in Berlin und erweitert das Angebot

Exakt ein halbes Jahr nach dem Start des Geschäftsbetriebs in der Hauptstadt hat car2go den 25.000sten Berliner Kunden begrüßt.

Im Schnitt sind es seit dem Start täglich 133 Berlinerinnen und Berliner gewesen, die sich bei car2go registrieren ließen. Pro Woche werden die weiß-blauen smart fortwo Fahrzeuge über 20.000mal angemietet, mehr als 3 Millionen Kilometer wurden bislang zurückgelegt. Aufgrund der hohen Nachfrage wurde die Zahl verfügbarer Fahrzeuge vor kurzem um 200 auf jetzt 1.200 smart fortwo aufgestockt.

Auch das Berliner Geschäftsgebiet wird Mitte November noch einmal um gut 10 Prozent auf dann rund 275 km² erweitert werden. Die Erweiterung wird  gemäß den überwiegenden Kundenwünschen Weißensee, Adlershof, Lichterfelde-West und Spandau-Nord betreffen.

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Erholung von der Preisrallye an der Tankstelle

Monatelang gab es für die Preise an deutschen Tankstellen nur eine Richtung: nach oben. Im September 2012 erreichten die Preise sogar neue historische Höchstwerte. Der Oktober bescherte den Autofahrern eine spürbare Entspannung.

http://www.adac.de/infotestrat/tanken-kraftstoffe-und-antrieb/default.aspx?ComponentId=63539&SourcePageId=8749&quer=tanken

Fahrer ist für die passende Bereifung verantwortlich - auch bei Mietwagen

Vom Spätherbst bis Ende März halten die Autovermieter in ausreichender Anzahl Fahrzeuge mit wintertauglicher Bereifung bereit. Das trifft nicht nur auf die überregionalen Anbieter zu, wie Avis, Europcar, Hertz und Sixt, sondern auch auf die vielen hundert kleinen mittelständischen Unternehmen der Branche. Dabei ist es den Unternehmen überlassen, ob sie die Kosten der Umrüstung als separate Abrechnungsposition in der Mietwagenrechnung ausweisen oder sie in einen erhöhten Grundpreis einrechnen.

Die Autovermieter empfehlen, bereits bei Reservierung auf die Ausrüstung mit wintertauglicher Bereifung zu achten. Wer jedoch einen Mietwagen ohne Winterpneus erhält, während die winterlichen Straßenverhältnisse die Fahrt auf Sommerreifen verbieten, ist laut ADAC nicht verpflichtet, diesen anzunehmen. Für die richtige Bereifung ist der Fahrer verantwortlich, nicht der Fahrzeughalter. Wer mit den falschen Reifen im Mietwagen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld von 40 Euro sowie einen Punkt in Flensburg. Verursacht man mit Sommerreifen einen Verkehrsunfall bei Eis und Schnee, haftet der Mieter trotz Vollkaskoschutz für den Schaden. Geeignet sind alle Reifen mit der Kennzeichnung

Artikel reifenpresse.de

Fahrer ist für die passende Bereifung verantwortlich - auch bei Mietwagen

Vom Spätherbst bis Ende März halten die Autovermieter in ausreichender Anzahl Fahrzeuge mit wintertauglicher Bereifung bereit. Das trifft nicht nur auf die überregionalen Anbieter zu, wie Avis, Europcar, Hertz und Sixt, sondern auch auf die vielen hundert kleinen mittelständischen Unternehmen der Branche. Dabei ist es den Unternehmen überlassen, ob sie die Kosten der Umrüstung als separate Abrechnungsposition in der Mietwagenrechnung ausweisen oder sie in ...

 

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Wertewandel begünstigt Carsharing

Staus, Parkplatznot, steigende Autokosten und Umweltbelastungen sorgen für einen Wertewandel in Deutschland: Vor allem bei jungen Menschen in Ballungsgebieten verliert das Auto als Statussymbol an Bedeutung. Dieser Umstand begünstigt die Entwicklung neuer Mobilitätsangebote. Das ergab eine ...

 

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Rabatte als Reaktion auf stockenden Automobilabsatz

Der Autoexperte Ferdinand Dudenhöffer von der Uni Duisburg-Essen spricht von durchschnittlich gewährten Kundenvorteilen in Höhe von 13,6% im Oktober.

Als Grund für diesen Rekordwert nennt VDA-Präsident Matthias Wissmann die ...

 

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Wintertaugliche Bereifung und mediale Effekthascherei

Seit Jahren das Gleiche: Die Autovermieter bedienen ihre Kunden solange Sommerreifen benötigt werden mit Sommerreifen und ab dem Beginn kälterer Temperaturen zunehmend mit wintertauglicher Bereifung. Die Quote der damit ausgerüsteten Fahrzeuge liegt schon seit vielen Jahren nahe 100 Prozent. Dafür entstehen den Unternehmen kosten. Als Beispiel sei auch in diesem Jahr wieder darauf hingewiesen, dass mancher Hersteller seine Neufahrzeuge nur auf Sommerreifen ausliefert.

Neu ist nun, dass einige Anbieter keine separate Rechnungsposition für den ausdrücklichen Wunsch nach wintertauglicher Bereifung ausweisen. Insofern den Kunden bei einigen Anbietern nicht mehr die Freiheit 

Verkehrsminister Ramsauer: Pkw-Maut sei "erst einmal" vom Tisch

Bundesverkehrsminister Ramsauer gibt bekannt, es würde nun erst einmal keine Pkw-Maut geben. Begleitend heisst es jedoch nicht, dass man nun eingesehen hätte, dass 50 Milliarden pro Jahr genug seien, die der Autofahrer an die Staatskasse gibt. Es ist auch nicht davon die Rede, dass die Verwaltungskosten einer Pkw-Maut den Gesetzgeber überzeugt hätten, davon Abstand zu nehmen. Auch die Proteste des ADAC und seine Argumente scheinen es nicht zu sein. Dem Bundesverkehrsministerium fehlt nur die Zeit, das Vorhaben noch bis zur nächsten Bundestagswahl durchzubringen. 

Man kann sich also sicher sein, dass ...

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Winterreifen: Autovermieter haftet nicht

Das OLG Köln hat entschieden, dass der Mieter eines Fahrzeuges für Schäden haftet, die dadurch entstehen, dass er mit Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen unterwegs war.
(Aktenzeichen 19 U 151/11 vom 13.07.12)

Dem Vermieter könne ...

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Darf inzwischen Jedermann Autos vermieten?

Gewerbliche Internetplattformen laden private Inhaber von Kraftfahrzeugen dazu ein, ihre Kiste anderen zu vermieten. Das kommt vordergründig gut an, weil es die Monstranz des Umweltbewusstseins vor sich her trägt. Dass es sich oft um alte Karren handelt, die eher mal repariert gehören, interessiert bisher leider nur Wenige. Die Plattformen heißen Tamyca, Nachbarschaftsauto, rent-n-roll und Autonetzer.

Fest steht, dass diese Fahrzeuge aus Gründen der Verkehrssicherheit als Mietfahrzeuge angemeldet sein müssen und nur eine Jahres-Hauptuntersuchung dazu berechtigt, sie überhaupt zu vermieten. Die Berliner Zulassungsstelle geht nun gegen die Teilnehmer dieser Internetplattformen vor, die diese Grundsätze nicht beachten.

Und das ist auch gut so, denn Verkehrssicherheit geht alle an und wenn Autovermieter diese Pflicht haben, dann muss das für alle gelten.

Daimler Financial Services übernimmt den Geschäftsbereich Car2go

Der Vorstandschef von Daimler Financial Services, Klaus Entenmann, gab eine strategische Änderung bekannt: Künftig soll der Bereich nicht mehr nur klassische Bank- und Leasinggeschäfte anbieten, sondern auch Mobilitätsdienstleistungen. Als ersten Schritt auf diesem Weg überantwortet Daimler den Geschäftsbereich Car2go an die Finanzsparte.
Diese Entscheidung zeigt, welche Bedeutung der Konzern dem Thema Carsharing beimisst: Konkret sieht Daimler ein weltweites Marktpotenzial von mehr als 1 Mrd. Euro und einen Umsatzanteil von 100 Mio. Euro pro Jahr. Das entspricht der Größenordnung einer neuen Fahrzeugreihe.
Der Bereich Carsharing wird als Erweiterung der bisherigen Geschäftstätigkeiten betrachtet. Die Abrechnung für Zehntausende von Mietvorgängen pro Tag hat in der Tat Parallelen mit dem Bankgeschäft. Weitere Entwicklungen sind geplant, wie etwa ein System, das den privaten Verleih von Dienstwagen am Wochenende für Beschäftigte einer Firma ermöglicht.

Presseartikel Financial Times Deutschland

Personalwechsel an der Spitze von Drive Now

Andreas Schaaf verantwortet ab dem 1.12.2012 die Bereiche Marketing und Finanzen bei DriveNow. Der zweite Geschäftsführerposten im Bereich Operations und Business Development bleibt bei Nico Gabriel. Schaafs Vorgänger Kottmann verlässt DriveNow und kehrt in den BMW Konzern zurück.
Schaaf kam 1996 zu BMW, wo er zunächst im Produktcontrolling und der Unternehmensstrategie tätig war. Seit April 2010 war Schaaf Präsident der BMW Group in Indien und dort unter anderem für den Aufbau der Marke MINI auf dem Subkontinent verantwortlich.

Presseartikel Autohaus online

Expansion bei Avis und der Wucherpfennig & Krohn GmbH

Autovermieter Avis und dessen Lizenzpartner Wucherpfennig & Krohn GmbH unterschrieben den Kaufvertrag über das Stationsnetz der Avis-Lizenznehmerin Schwarzkopf GmbH in Minden.
"Mit dem Kauf des Stationsnetzes der Schwarzkopf GmbH bauen wir die Leistungsfähigkeit unseres Unternehmens noch weiter aus." sagt Geschäftsführer Dr. Lars Wucherpfennig. Konkret bedeutet dies eine Erweiterung des Geschäftsgebietes in Niedersachsen und erstmals in Nordrhein-Westfalen um 17 Stationen.
Durch die Erweiterung werden die Kunden der Wucherpfennig & Krohn GmbH ihren Avis-Mietwagen ab dem 01.01.2013 an insgesamt 59 Mietstationen in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg sowie in Teilen von Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Brandenburg anmieten können. Die Firma Wucherpfennig & Krohn GmbH ist der zweitgrößte deutsche Lizenzpartner im Avis Franchise-System - mit bisher 43 Stationen und rund 15 Millionen Euro Jahresumsatz. Das Lizenzgebiet umfasst den Norden und Osten Deutschlands. Der Firmensitz ist in Hamburg, während sich die Hauptverwaltung in Lensahn bei Lübeck befindet.

Meldung presseportal.de

Vereinbarung mit FTC - Hertz darf Dollar Thrifty übernehmen

Hertz Global Holdings teilte am Donnerstag mit, dass es eine Vereinbarung mit der US Federal Trade Commission (FTC) bezüglich der Übernahme von Dollar Thrifty Automotive Group erzielen konnte. „Wir haben eine überzeugende Übereinstimmung mit der FTC erreicht und freuen uns, endlich als ein Unternehmen in die Zukunft zu gehen. Wir haben immer geglaubt, dass eine Kombination mit Dollar Thrifty die beste strategische Option für beide Unternehmen ist, und wir freuen uns auf einen stärkeren globalen Wettbewerb in der Branche“, teilte Hertz-Chef Mark Frissora mit.
Ende August stimmte Hertz zu den kleineren Rivalen Dollar Thrifty für 87,50 Dollar je Aktie in einem All-Cash-Deal im Volumen von rund 2,3 Milliarden Dollar zu erwerben. Die Transaktion, die von den Boards of Directors beider Unternehmen bereits genehmigt wurde, wird voraussichtlich bis zum vierten Quartal des Geschäftsjahres 2012 abgeschlossen sein.

 Presseartikel boerse-go.de

Buchbinder und Terstappen fusionieren ab 2013

"Nachdem wir seit zwei Jahren unsere Flughafenstationen erfolgreich betreiben, ist nun zur Entfaltung weiteren Wachstums der richtige Zeitpunkt gekommen, beide Unternehmen gesellschaftsrechtlich zusammenzuführen", so Hubert Terstappen, geschäftsführender Gesellschafter der Terstappen Autovermietung GmbH & Co. KG.
In der neuen Unternehmenskonstruktion wird die Buchbinder-Gruppe führend sein.
Derzeit verfügt "Buchbinder Rent a Car"  über mehr als 190 Stationen sowie über einen Fuhrpark von mehr als 20.000 Fahrzeugen, die in Deutschland, Österreich, Italien, Slowakei und Ungarn angemietet werden können.
"Rent a Terstappen" ist mit einem Fuhrpark von über 3.000 Fahrzeugen und 30 Stationen in Deutschland seit 2010 auch in allen großen deutschen Flughäfen vertreten.
Mit einem Stationsnetz ...

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Autovermieter bieten wintertaugliche Bereifung, Kunde ist verantwortlich.

Die ersten Flocken sind gefallen. Die Unternehmen der Autovermietungsbranche haben sich rechtzeitig um den Gripp auch in der kalten Jahreszeit gekümmert. Nach Angaben großer Anbieter sind nahezu alle Fahrzeuge in den Wintermonaten auf wintertaugliche Bereifung umgestellt worden. Dazu werden die Fahrzeuge teilweise umgerüstet, teilweise werden sie planmäßig mit wintertauglicher Bereifung in die Mietwagenflotte aufgenommen.

Anders als in vergangenen Jahren verzichten die überregionalen Anbieter inzwischen auf die Berechnung von speziellen Gebühren. Die ihnen entstehenden Kosten sind ab dem Beginn der Wintermonate in einen Grundpreis eingerechnet. Avis gab bekannt, dass die komplette Flotte von November bis März umgerüstet sei. Sixt bietet ab Ende Oktober ausreichend Fahrzeuge mit wintertauglicher Bereifung. Für Wintertage ohne Winterwetter wird ein Rabatt in Aussicht gestellt, sofern ein Kunde auf Winterbereifung verzichtet. Der Grund ist, dass die Umrüstung sehr aufwendig ist und sich für manches Fahrzeug nicht mehr lohnt, dass nur noch wenige Tage in der Flotte verbleiben soll. Auch dieser Mietwagen kann bei sicheren Straßenverhältnissen an vielen Tagen des Winters genutzt werden.
Vor allem für die Übergangszeit gilt: Wer Winterreifen benötigt, sollte bereits bei der Buchung darauf achten und diese mitbestellen. Hertz behält sich vor, je nach Wettersituation Fahrzeuge ohne wintertaugliche Bereifung nicht herauszugeben. Europcar verfügt nach eigenen Angaben für einen Großteil der Flotte über wintertaugliche Bereifung. Auch die regionalen Unternehmen haben ihre flotten für ihre Kunden rechtzeitig umgerüstet. Viele von ihnen werben seit Jahren mit einer 100%igen Umrüstungsquote. Aber auch dort empfiehlt sich die Nachfrage bei der Fahrzeugbestellung.

Dabei ist die Definition eines wintertauglichen Reifens gar nicht so einfach. Wie erkenne ich einen Reifen, der den gesetzlichen Vorgaben entspricht? Eine eindeutige Definition gibt es zwar nicht, aber entsprechend der Winterreifenverordnung zugelassen sind Reifen mit der M+S-Bezeichnung, zumeist in Verbindung mit dem Schneeflockensymbol. Auch Ganzjahresreifen fallen darunter. Für manche Fahrzeuge gibt es keinen Reifen mit Schneeflockensymbol auf der Flanke, ausreichend ist dann das M+S-Kennzeichen.

Wer darauf verzichtet und mit Sommerreifen fährt, haftet als Mieter selbst, wenn es mit unangepasster Bereifung zu einem Unfall kommt. Es empfiehlt sich also, über die zu erwartenden Straßenverhältnisse während der geplanten Mietzeit nachzudenken. Zu den winterlichen Wetterverhältnissen zählen nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte. So hat zum Beispiel das OLG Köln am 13.07.12 entschieden (Aktenzeichen 19 U 151/11). Das Gericht verlangt vom Mieter eine vorausschauende Wetterbeobachtung.

Winterreifen ab wann zu empfehlen?
http://bav.de/service/oeffentlich/1445-winterreifen-wann-wechseln.html

Rechtsprechung
Hinweis zum Urteil des OLG Köln

Presse
Focus Online vom 04.12.12

Bußgeldverfahren aus den Niederlanden

Für Mitglieder des BAV ist im internen Bereich eine aktuelle und konkretisierende Information abrufbar. Es geht um die Frage von Bußgeldverfahren wegen Verkehrsverstößen in den Niederlanden, begangen von Mietern von Fahrzeugen, die auf deutsche Autovermieter zugelassen sind.

BGH bestätigt nochmals grundsätzlich die Polizeiklausel in Automietverträgen

Leitsatz des Urteils:

Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Autovermietungsunternehmens enthaltene Klausel, wonach die gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgelts gewährte Haftungsfreistellung entfällt, wenn der Mieter gegen die ebenfalls in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Verpflichtung verstößt, bei einem Unfall die Poli-zei hinzuzuziehen, ist nach § 307 BGB unwirksam. Die durch die Unwirksamkeit der Klausel entstehende Vertragslücke kann durch die Heranziehung von § 28 Abs. 2 und 3 VVG geschlossen werden (im Anschluss an Senatsurteil vom 14. März 2012 - XII ZR 44/10 - NJW 2012, 2501).

Das Urteil des OLG Oldenburg 8 U 196/10 vom 10.03.2011 wird aufgehoben und das Verfahren zurückverwiesen.

Mit dem Richterspruch wird deutlich:

Die Polizeiklausel in Mietverträgen entfaltet grundsätzlich ihre Wirkung, auch vor dem Hintergrund des neuen VVG. Sie ist keine ungerechtfertigte Benachteiligung der Mieter. Verstößt der Mieter dagegen, in dem er bei Beschädigungen des Fahrzeuges nicht die Polizei hinzuzieht und nicht den Vermieter informiert, fällt eine zuvor vereinbarte Haftungsreduzierung jedoch nicht vollständig weg (Alles-oder-nichts-Prinzip), sondern nur entsprechend der Schwere des Verschuldens. So darf auch nicht in den AGB formuliert sein, dass der Mieter in diesem Fall den Schaden vollständig zu ersetzen hat. Eine solche Klausel wäre unwirksam.

 

Urteil ansehen

VDA-Präsident Wissmann setzt auf Flottenkunden

Angesichts der mageren Zulassungszahlen im Bereich der Elektrofahrzeuge befindet sich die Automobilindustrie in einer Zwickmühle. Die Investitionskosten für Forschung und Entwicklung betragen Milliarden und bisher ist unklar inwieweit sich dies langfristig rechnen wird. „Wir hoffen, dass es im nächsten halben Jahr zu einem deutlichen Zuwachs kommt und Bund, Länder und Gemeinden mit einer erheblichen Zahl in die Beschaffung gehen.“ sagte der Präsident des Verbandes der Automobilindustrie (VDA), Matthias Wissmann zu diesem Thema.

Falls es in den beiden nächsten Jahren ein paar zehntausend Bestellungen bei Dienstwagen gäbe, wäre das ein positives Signal für den Privatmarkt. Die "Stromer" vermehrt im Straßenbild zu sehen, könnte auch Privatkunden zum Umstieg bewegen. Bislang gibt es nur wenige Zulassungen im Bereich der alternativen Antriebe: Von Januar bis Oktober 2012 wurden laut Kraftfahrtbundesamt knapp 2.400 Elektroautos zugelassen. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist das bereits ein Plus von rund 25 Prozent.

Vor diesem Hintergrund fordert Wissmann mehr staatliche Anreize. Der Kauf eines strombetriebenen Fahrzeugs bringt derzeit eine doppelte Last für den Käufer: Zum einen liegt der Anschaffungspreis 8.000 bis 10.000 € höher als bei einem herkömmlichen Fahrzeug. Zum anderen soll die „Ein-Prozent-Besteuerung“ dieses Preises künftig auch für E-Fahrzeuge gelten. Wissmann forderte daraufhin einen sogenannten Nachteilsausgleich.

Die deutschen Hersteller wollen in den kommenden beiden Jahren rund 15 E-Auto-Modelle auf den Markt bringen. Damit sich diese Investitionen langfristig rechnen, seien mehr Anreize für die Hersteller notwendig

Presseartikel kfz-betrieb

Neuregelungen für Autofahrer in 2013

Das Jahr 2013 bringt für die Autofahrer eine Vielzahl von Änderungen. Dazu gehört unter anderem ein neuer Führerschein, Umweltzonen und neue Strafen für Falschparker. Was sich ändert, hat der TÜV Süd zusammengestellt. Im folgenden eine Übersicht

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Alkohol-Tests in Frankreich, Testgeräte auch in Mietwagen vorgeschrieben.

In Frankreich sind seit einigen Monaten auch in Mietwagen Alkoholtestgeräte vorgeschrieben. Ab März 2013 müssen Autofahrer eine Geldstrafe zahlen, falls sie kein Testgerät mitführen. Aufgrund von Lieferengpässen der Gerätehersteller zahlen Autofahrer jedoch erst ab März 2013 eine Geldstrafe, falls sie kein Testgerät mitführen.

Ausführlicher Bericht aus AMS

Nun klagt mit Rossmann der Dritte gegen das neue Rundfunkgebührenmodell


Neuer Rundfunkbeitrag: Jetzt klagt Rossmann

09.01.2013 ·  Die Drogeriekette Rossmann klagt gegen den neuen Rundfunkbeitrag. Sie hat errechnet, dass ihre Gebührenlast auf 500 Prozent der jetzigen steigt: Von 40.000 auf rund 200.000 Euro pro Jahr für ARD und ZDF. Es könnte sogar noch viel mehr sein.
Von Michael Hanfeld

FAZ vom 10.02.13 (Printausgabe)

Ab Januar wird der Rundfunkbeitrag fällig

Kritik am neuen Rundfunkbeitrag wird von vielen Seiten geäußert, zwei Klagen gegen die neue Gebühr sind anhängig, nun wird eine dritte bekannt: Die Drogeriekette Rossmann hat beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eine Popularklage eingereicht. Sie wendet sich gegen den im Mai 2011 erfolgten Beschluss des Bayerischen Landtags, mit dem dieser dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag zugestimmt hat.

Die Dirk Rossmann GmbH sieht sich durch den neuen Rundfunkbeitrag in ihrer allgemeinen Handlungsfreiheit tangiert und macht einen Verstoß gegen das Gleichheitsgebot geltend (festgehalten in den Artikeln 101 und 118 der Bayerischen Verfassung). Das Unternehmen rechnet damit, dass es statt 39.500 Euro künftig Rundfunkabgaben von rund 200.000 Euro leisten muss. Dies bedeute, so heißt es in der Klageschrift, „einen Anstieg auf zirka 500 Prozent der gegenwärtigen Kosten“. Die möglichen Zusatzkosten durch die Übernahme der Schlecker-Filialen seien darin noch nicht enthalten. „Absolut gesehen“, habe man sogar mit Abgaben von 291.000 Euro pro Jahr zu rechnen.

Die Klageschrift von Rossmann benennt Punkte, die Kritiker seit längerem anführen: Unternehmen mit vielen Betriebsstätten werden stärker belastet als solche mit wenigen, auch wenn sie nicht mehr Mitarbeiter haben. Betriebsstätten, in denen es weder Rundfunkempfang noch Zugang zum Internet gibt, werden seit dem 1.Januar bei der Abgabepflicht mitgezählt. Für Fahrzeuge, die beruflich genutzt werden, muss ein Beitrag entrichtet werden, für privat genutzte nicht. Dass der Rundfunkbeitrag bei all den neu hinzukommenden Zahlpflichten „aufkommensneutral“ sein werde, also ARD, ZDF und Deutschlandradio dadurch nicht mehr bekommen als zurzeit rund 7,5 Milliarden Euro pro Jahr, bezweifelt die Klageschrift von Rossmann.
Darf’s ein bisschen mehr sein?

In diesem Punkt hat die für die Finanzen der Sender zuständige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs Kef gerade darauf hingewiesen, dass es ein wenig mehr für die Sender schon sein darf: nämlich 304 Millionen Euro pro Jahr, die den Anstalten als Bedarf zugebilligt worden sind, aber durch das bisherige Gebührenaufkommen nicht reinkommen. Das „Mehr“ beginnt nach dieser Rechnung also erst oberhalb von 7,8 Milliarden Euro pro Jahr - man darf wetten, dass Sender und die Medienpolitiker der Länder durch diese Hintertür schlüpfen werden, wenn im März 2014 abgerechnet wird, wie viel der neue Rundfunkbeitrag einbringt.

Die Popularklage von Rossmann benennt nicht nur die Einschränkung von Grundrechten, sie weist auch auf das nach Meinung der Klägerin grundgesetzwidrige Zustandekommen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags hin. Der Beitrag sei nämlich „eine von jedweder Gruppennützigkeit entkoppelte Steuer“. Und eine solche zu beschließen, hätten die Bundesländer nicht die Gesetzgebungskompetenz, sie hätten kein „Steuererfindungsrecht“.
Das sprengt jede vernünftige Dimension

Zudem verstoße der Rundfunkbeitrag ob der Vielzahl an mehr Belasteten gegen das Übermaßverbot. Gegen das Gleichheitsgebot verstoße er wegen der Schieflage bei der Abrechnung von Unternehmen mit vielen Betriebsstätten, Handelsunternehmen würden „mehrfach überproportional“ belastet - Rossmann verfügt über rund 1700 Filialen. Schon die „Typisierung“ von Betriebsstätten als Orten, an denen Rundfunk empfangen - geschweige denn während der Arbeit gehört oder gesehen - werde, sei unsinnig, Rundfunkkonsum in Betrieben sei „die Ausnahme, nicht die Regel“. Dass die Klägerin „Rundfunkabgaben in Höhe von 200.000 Euro jährlich entrichten soll, obwohl sie aus dem staatlichen Angebot kaum einen Nutzen zieht, sprengt jede vernünftige Dimension“. Der Rundfunkbeitrag für betrieblich genutzte Fahrzeuge schließlich sei „systemwidrig“, weil dadurch wieder das Vorhandensein eines Rundfunkgeräts zum Kriterium für die Zahlpflicht werde, womit ja eigentlich Schluss sein sollte.

Die Eingabe der Rossmann GmbH ist die zweite Popularklage, die gegen den Rundfunkbeitrag beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingebracht wird, die andere stammt von dem Passauer Juristen Ermano Geuer. Gegen eine Verbindung der beiden Verfahren habe man keine Bedenken, heißt es bei Rossmann. Und man werde, sagte Stefan Kappe, der Justitiar des Unternehmens, nötigenfalls auch vor das Bundesverfassungsgericht gehen.

Die Branchen, die vom Rundfunkbeitrag massiv betroffen sind, scheinen aufzuwachen. Dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz liegt die Klage eines Fuhrunternehmers vor. Die sich abzeichnenden Ungleichgewichte mussten den Sendern und Politikern jedoch bewusst sein - sie wurden bei Landtagsanhörungen stets benannt. Allein der Satz des früheren GEZ-Geschäftsführers Hans Buchholz vor dem Medienausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags im Sommer 2011 musste aufhorchen lassen: Die Ministerpräsidenten hätten vorgeben, das Beitragsaufkommen um ein Prozent zu steigern und 400.000 Betriebe und 200.000 Kraftfahrzeuge zusätzlich „in den Bestand zu heben“.

Quelle: F.A.Z.

Strengere Maut-Kontrollen und damit verbundene Sanktionen in Österreich

Deutsche Mietwagenfahrer in Österreich sollten sich unbedingt an die Vignetten-Pflicht halten. Seit geraumer Zeit wird auch mit mobilen Überwachungsanlagen kontrolliert, ob eine Vignette im Auto vorhanden ist. Ein Bußgeldverfahren wird auf jeden Fall teuer. Neben dem Mautbetrag und dem Bußgeld wird der Autovermieter häufig noch eine Bearbeitungsgebühr erheben.

Also lieber gleich die Mautgebühr entrichten.

http://www.autogazette.de/vignette/strafen/tipps/mobile-kontrollen-in-oesterreich-gegen-mautpreller-401933.html

EU unterstützt Elektromobilität durch Ausbau der Infrastruktur

Mit tausenden Ladestationen für Elektroautos will die EU-Kommission den Umbruch zu alternativen Antrieben vorantreiben. Damit soll auch die Akzeptanz der Verbraucher erhöht werden. EU-Verkehrskommissar Siim Kallas stellte am Donnerstag in Brüssel Pläne vor, um umweltfreundliche Kraftstoffe zu fördern.

Die Pläne sind Vorschläge, die EU-Länder und das Europaparlament werden nun darüber beraten. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) zeigte sich aufgeschlossen. "Wir werden den Vorschlag der Kommission mit Interesse prüfen und begleiten", teilte er auf Anfrage mit.

Deutschland hat heute mit 1.937 Stationen nach Angaben der EU-Kommission die meisten Elektro-Tankstellen in Europa. Bis zum Jahr 2020 soll diese Zahl nach dem Willen der Kommission auf 150.000 öffentlich zugängliche Zapfstellen anwachsen.

Presseartikel autogazette. de

Das neue Flensburger Punktesystem

Die für Anfang 2014 geplante Punktereform soll mehr Rechts- und Verkehrssicherheit bieten. Bundesverkehrsminister Ramsauer erklärte diesbezüglich, das System "einfacher, gerechter und transparenter" zu machen. "Künftig sollen nur noch die Verstöße erfasst werden, die für die Verkehrssicherheit relevant sind." Dieser Tage wird kontrovers diskutiert, ob dieses Vorhaben gelungen ist. Im Folgenden die wichtigsten Änderungen im Überblick:

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Winterdiesel nicht gut genug, die Labortests sind das Problem, auch Unterschiede bei Fahrzeugen

Auch bei minus 20 Grad darf Winterdiesel den Kraftstofffilter nicht versulzen. Doch in den vergangenenen Jahren blieben tausende Dieselautos bei tiefen Temperaturen liegen. Nun hat der ADAC verschiedene Winterdiesel getestet - mit dem Ergebnis, dass sich Dieselfahrer nicht immer auf die Wintertauglichkeit des Diesels verlassen können.

weitere Details und die genauen Testergebnisse aus www.adac.de

 

 

Rundfunkgebühren-Murks

FAZ meint: Der Slogan „Einfach, für alle“ bedeutet in Wahrheit: einfach für alle, einfach für immer. Das System aber ist - einfach Murks.

Im Klartext wird aufgeklärt:

"... ein früherer GEZ-Geschäftsführer hat sie bei einer Anhörung im nordrhein-westfälischen Landtag im Sommer 2011 gegeben: Die Ministerpräsidenten hätten gefordert, dass der Gebührenertrag um ein Prozent steigen und einige hunderttausend Betriebe und Fahrzeuge zusätzlich „in den Bestand“ zu heben seien. Mit anderen Worten: Es geht nicht um ein einfacheres, gerechteres Gebührensystem, sondern um Geld. Es geht darum, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf ewig von möglichen finanziellen Einbußen freizustellen. Auf „Haushalte“ wird abgestellt, weil es davon immer mehr gibt - Singlehaushalte wohlgemerkt. Um „Betriebsstätten“ plus Mitarbeiter plus Dienstfahrzeuge geht es, weil so in der Wirtschaft am meisten zu holen ist."

Autovermieter können weiterhin als die Branche gelten, die im Vergleich zu ihrer Wirtschaftskraft den höchsten Rundfunkbeitrag gezahlt haben, zahlen und zahlen sollen. Die Gebühr für die betrieblich genutzten Fahrzeuge, jeweils ein Drittelbeitrag der monatlich fälligen 17,98 Euro - stellt einen eklatanten inneren Widerspruch des neuen Beitragssystems dar, der ja eigentlich ohne den Anknüpfungspunkt „Rundfunkgerät“ - hier: Autoradio - auskommen soll.

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Carsharing hat nun eine offizielle Definition gefunden und kann öffentlich gefördert werden

Im Streit um die richtige Lösung für den Straßenverkehr und den öffentlichen Nah- und Fernverkehr in Ballungsräumen hat sich nun ein Carsharing-Begriff gebildet:

"Carsharing-Fahrzeuge sind Kraftfahrzeuge, die einer unbestimmten Anzahl von Fahrerinnen und Fahrern auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung zur selbstständigen Nutzung nach einem die Energiekosten mit einschließenden Zeit- und/oder Kilometertarif angeboten werden."

Damit, so die zuständigen CDU-Verkehrspolitiker Fischer und Jarzombek, "... können die Gemeinden jetzt diese Fahrzeuge und Stellplätze kennzeichnen und im innerstädtischen Raum Parkplätze speziell für Carsharing-Fahrzeuge ausweisen. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen reichen dafür bereits aus. Mit der Definition wird somit Rechtsicherheit für Länder und Kommunen geschaffen, die die Kennzeichnung zügig und einfach umsetzen können. Die Straßenverkehrsbehörden vor Ort müssen den Bedarf an stationsgebundenen und nicht stationsgebundenen Carsharing-Plätzen ...angemessen gerücksichtigen."

Damit ist der Weg für die Planung individueller Lösungen der Kommunen und Anbieter frei. Diese können den Carsharing-Gedanken genauso umsetzen, wie es der Bedarf und die individuellen strukturellen Anforderungen einer Stadt erfordern. Die Einrichtung ausschließlich stellplatzorientierter Lösungen ist ebenso denkbar, wie die Zulassung ausschließlich stellplatzungebundener Lösungen sowie alle Formen dazwischen. Die Anbieter können klassische Carsharing-Initiativen ebenso sein wie Fahrzeughersteller, Händler oder Autovermieter. Damit ist der Weg bereitet für einen transparenten und wettbewerbsorientierten Markt um die besten Lösungen für den Mobilitäts-Bürger wie für den Verkehr der Zukunft. 

Diejenigen Carsharing-Betreiber, die die Zukunft ausschließlich in ihrem standortgebundenen Modell sehen, konnten sich nicht durchsetzen. Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. hatte immer wieder darauf hingewiesen, dass eine Förderung nicht ausschließlich am überkommenen Carsharing-Begriff ansetzen darf.  

http://www.cducsu.de/Titel__mehr_parkplaetze_fuer_car_sharing_fahrzeuge_in_der_innenstadt/TabID__6/SubTabID__7/InhaltTypID__1/InhaltID__24409/inhalte.aspx

Tankstellennetz verkleinert sich nur langsam

Das deutsche Tankstellennetz schrumpft trotz rückläufiger Benzinverkäufe nur langsam. Zum Jahresbeginn gab es in Deutschland 14.328 Straßentankstellen; das sind gerade einmal 45 weniger als ein Jahr zuvor. Die Zahl der Autobahntankstellen blieb mit 350 stabil.
Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Umfrage des Hamburger Energie-Informationsdienstes EID. ...

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Warnung vor provozierten Unfällen

Bei mehr als zehn Prozent aller Schadenfälle in der Kfz-Haftpflichtversicherung geht der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) von einem bewusst herbeigeführten Unfall aus.

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Bewertung der CO2 Normen von E-Autos ist strittig

Die deutsche Automobilindustrie setzt sich gegenüber der EU-Kommission für günstigere Bedingungen bei der Einführung von Elektroautos ein. Besonders abgasarme Fahrzeuge müssten bei der Berechnung des CO2-Flottendurchschnitts mit einem höheren Faktor angerechnet werden, sagte der Verbandspräsident Matthias Wissmann. Hintergrund der Debatte ist das ehrgeizige Ziel der Komission, den Verbrauch der EU-Neuwagenflotten im Jahre 2020 im Durchschnitt auf 95 Gramm CO2 pro Kilometer zu drücken.

Dabei will die EU-Kommission Elektroautos und andere Fahrzeuge mit geringem CO2-Ausstoß mit dem Faktor 1,3 berücksichtigen. Nach der Einschätzung Wissmanns müsse "Der Faktor muss zwischen 2 und 3 mindestens liegen." Sonst gerieten die EU-Hersteller gegenüber ihren Konkurrenten USA und China ins Hintertreffen.

Presseartikel kfz-betrieb online

ACE und GTÜ testen Sommerreifen

Der Auto Club Europa (ACE) und die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) veröffentlichten die Ergebnisse des ersten Sommerreifentests in 2013 - insgesamt standen 16 Reifen-Modelle der Größe 195/65 R 15 auf dem Prüfstand.
Der Dunlop "Blu-Response" ist unangefochtener Testsieger. Er überzeugte durch den kürzesten Bremsweg auf nasser Fahrbahn und den niedrigsten Rollwiderstand. Ein Satz Reifen dieses Modells ist für 338 Euro zu haben.
Zu den "sehr empfehlenswerten" Reifen gehören auch der Vredestein "Sportrac 5" für knapp unter 300 Euro sowie der Continental "Premium Contact 5" für 338 Euro.
Nur ein Reifen hat das Urteil "nicht empfehlenswert" erhalten: Der mit rund 240 Euro für vier Reifen billigste Testteilnehmer Nankang XR 611 biete "erschreckend schlechte" Aquaplaningeigenschaften und generell sehr wenig Haftung auf nasser Fahrbahn.

Sommerreifentest ACE/GTÜ

Mercedes Bank steigt ins Mietwagen-Geschäft ein

Mittels der Tochtergesellschaft MB Rent will Mercedes in Deutschland zunächst 2.000 Autos zur Miete anbieten, sagte der Vorstandschef der Daimler-Tochter, Franz Reiner. Weitere Länder in Europa könnten folgen. Laut Reiner sollen die Mercedes-Autohäuser die Anlaufpunkte für die Kunden werden. Flughäfen kommen als Standorte nicht in Frage. Die Mietwagen sollen ...

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BVfK: Fragen zum Privat-Carsharing

Carsharing bedeutet in Zeiten des Internets, dessen soziale Netzwerke mit ihren „Teilen“-Funktionen gerade für jüngere Menschen enorme Bedeutung haben, immer öfter auch privates Carsharing. Hier werden mit Unterstützung von Web-Plattformen Privatfahrzeuge vermittelt, die zu den angegebenen Zeiten nicht benutzt werden. „Carsharing ist von der Idee her eine gute Sache“, sagt denn auch Ansgar Klein, Geschäftsführer des Bundesverbandes freier Kfz-Händler (BVfK) mit Sitz in Bonn. „Doch wenn man genauer hinschaut, dann tun sich doch einige Abgründe auf.“

Lesen Sie mehr in der beigefügten Pressemeldung.

Sicherheitsrisiko beim privaten Carsharing

 

Sicherheitsrisiko beim privaten Carsharing

 

        Viele privat vermietete Fahrzeuge sind ein Sicherheitsrisiko.   Die Anbieterplattformen lassen ihre Nutzer im Unklaren über Risiken und Probleme.

Die Bundeskanzlerin gab sich in ihrer Cebit-Eröffnungsrede zum Trend des Teilens eher nachdenklich. Sie habe noch keinerlei Untersuchungen darüber gelesen, wie heil und sauber Carsharing-Fahrzeuge seien und wie gut das alles funktioniere. In Bezug auf das Teilen privater Autos, auch als p2p-Carsharing bezeichnet, hat Michael Brabec darauf eine Antwort: „Es werden Fahrzeuge angeboten, die nicht verkehrssicher und nicht nach den geltenden Vorschriften zugelassen sind. Das private Carsharing birgt Gefahren für Mieter und andere Verkehrsteilnehmer.“

zur Pressemeldung des BAV vom 13.03.2013:

http://bav.de/presse/pressemeldungen/1734-sicherheitsrisiko-beim-privaten-carsharing.html

"Autohaus": Entwicklung des Mietwagenmarktes

Unter der Überschrift "Auf Wachstumssuche" beschreibt die Branchenzeitschrift "Autohaus" in ihrer aktuellen Ausgabe vom 02.04.2013 die Entwicklung des Mietwagenmarktes in Deutschland.

In Bezug auf den Gesamtmarkt wird ein weiterer Konzentrationsprozess gesehen. Den bestimmenden Anbietern werden unterschiedliche Strategien bescheinigt. So hätten Sixt, Avis und Enterprise ihre Stationsanzahl erhöht, während sie bei Europcar reduziert worden sei. Die Anzahl der verfügbaren Fahrzeuge sei zumeist gleich geblieben, während sich die Zahl der neu georderten Fahrzeuge um 6 % reduziert hätte.

Die Anbieter sähen einerseits eine weitere Konsolidierung durch den starken Konkurrenzdruck und hätten doch andererseits Hoffnung in Bezug auf neue Geschäftsfelder wie das Carsharing. Der Markteintritt der Firma Euromobil belege noch vorhandene Potentiale.

Das Geschäft rund um die Prozesse der Werkstätten wird laut Autohaus nicht nur von kleinen Anbietern als interessanter Ansatz gesehen. Doch der Anteil am Gesamtumsatz ist bei den großen Anbietern eher gering. Diese überregionalen Anbieter richten den Fokus dabei inzwischen aber mehr auf Versicherungen und die dort erkannten Potentiale im Direktgeschäft.

Die Erwartungen für 2013 werden von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung geprägt. Wachstumspotientiale seien derzeit eher im Ausland zu realisieren.

In seiner Einschätzung stützt sich die Zeitschrift auf Angaben der überregionalen Anbieter sowie auf Veröffentlichungen der Sparkassen-Finanzgruppe und der Creditreform.

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Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
Hohenzollerndamm 123
14199 Berlin
Tel.  030 - 25 89 89-45
Fax: 030 - 25 89 89-99

 

Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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