Informationen zum Reiserecht: Neue Pauschalreiserichtlinie

Der Gesetzgeber hat das Reiserecht geändert. Das neue Reiserecht regelt die Verpflichtungen des Anbieters neu.

Grundsätzlich können Reisende eine Pauschalreise buchen. Dann sind verschiedene Inhalte der Reise wie Hotel und Mietwagen vorher zu einer Pauschalreise und einem Gesamtpreis zusammengeführt.

Die andere Möglichkeit besteht darin, im Reisebüro einzelne Bausteine, die man sich individuell auswählt, selbst zusammen zu stellen und auch hier einen Gesamtpreis zu bezahlen. Das gewünschte Hotel wird so zum Beispiel mit dem individuell gewählten Mietwagen verbunden. Das nennt sich verbundene Reiseleistung und kann ebenso im Reisebüro gekauft werden. Auch hier bleibt ein Vertragspartner, es werden jedoch drei Rechnungen erstellt und am Ende zur Zahlung zusammengerechnet.

Sehen Sie sich dazu den Erklärfilm des Deutschen ReiseVerbandes (DRV) an: https://www.youtube.com/watch?time_continue=71&v=dVruxLNKWyo