Punkteabbau und Tilgungsfristen

Die Punktereform ist nun auf den Weg gebracht, jedoch sieht die Länderkammerfür das weitere Gesetzgebungsverfahren einigen Änderungsbedarf. Dies betrifft insbesondere die geplanten festen Tilgungsfristen. Bisher hat eine neue Tat das Löschen alter Punkte verhindert. Das soll sich zukünftig ändern: Es sollen Tilgungsfristen von mindestens zwei Jahren und sechs Monaten bzw. höchstens zehn Jahren gelten. Ein-Punkte-Delikte sollen beispielsweise nach zweieinhalbJahren gelöscht werden. Anders als heute verändert sich aber die Eintragungsdauer durch neue Taten nicht. Das heißt im Klartext: Ist eine Tilgungsfrist abgelaufen, wird der Punkt gelöscht.
Die bisher von vielen genutzte Möglichkeit, Punkte durch das Absolvieren eines Seminars zu reduzieren, wird es nach dem neuen System nicht mehr geben. Stattdessen wid es bei sechs bis sieben Punkten die Anordnung zur Teilnahme an einem Fahreignungsseminar geben. Diese muß dann innerhalb von drei Monaten absolviert werden.

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