Hertz investiert weiterhin in E-Offensive

Die Hertz Autovermietung wurde im Februar dieses Jahres von der Bundesregierung für ihre besonderen Leistungen im Bereich Elektromobilität ausgezeichnet. Im Rahmen der Klimaschutzinitiative „Saubere Luft 2017–2020“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) überreichte der parlamentarische Staatssekretär beim BMVI Steffen Bilger die Förderurkunde persönlich an Alida Scholtz, Geschäftsführerin von Hertz Deutschland und Flottendirektor Joachim Verheugen. Alle weiteren Details finden Sie in der folgenden Presseinformation von Hertz.

Die Hertz Autovermietung erhält Förderurkunde für Elektromobilität vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Hertz investiert weiterhin in E-Offensive
 
Eschborn, 12. Februar 2020 – Die Hertz Autovermietung wurde im Februar dieses Jahres von der Bundesregierung für ihre besonderen Leistungen im Bereich Elektromobilität ausgezeichnet. Im Rahmen der Klimaschutzinitiative „Saubere Luft 2017–2020“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) überreichte der parlamentarische Staatssekretär beim BMVI Steffen Bilger die Förderurkunde persönlich an Alida Scholtz, Geschäftsführerin von Hertz Deutschland und Flottendirektor Joachim Verheugen. Die investive Unterstützung ermöglicht Hertz die Anschaffung weiterer Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride sowie die Ausdehnung der unternehmenseigenen Ladeinfrastruktur.
 
„Mit unserem facettenreichen, qualitativ hochwertigen Sortiment an umweltfreundlichen Mietfahrzeugen werden wir in Zukunft im Bereich Elektromobilität noch breiter aufgestellt sein und unseren Kunden eine vielfältige Auswahl an emissionsarmen Fahrzeugen bieten“,sagt Joachim Verheugen, Director Fleet Acquisition von Hertz Deutschland, bei der Verleihung in Berlin.
 
Hertz baut das bereits bestehende Angebot emissionsfreier bzw. emissionsarmer Fahrzeuge aus: mit weiteren vollelektrischen Modellen sowie Plug-in-Hybrid-Modellen der Marken Volvo, Ford, Hyundai, Mercedes, Renault und SAIC. In diesem Jahr will die Hertz Autovermietung nicht nur vermehrt in die Elektromobilität der Pkw- wie Lkw-Flotte investieren, sondern ebenso in die Ladeinfrastruktur, um eine flexible und langfristige Stromversorgung sicherzustellen. Künftig strebt Hertz außerdem die Zusammenarbeit mit neuen gewerblichen Kunden in Deutschland und Europa an, um diese bei der Erreichung einer positiven Ökobilanz zu unterstützen.
 
Die Hertz Autovermietung setzt sich schon seit Jahren intensiv mit dem Thema Nachhaltigkeit auseinander und entwickelt sich in diesem Bereich stetig weiter. In speziellen Flotten werden emissionsfreie oder emissionsarme Fahrzeuge mit Marken- und Modellgarantie angeboten. Mit dem Produktangebot von Hertz 24/7 CarSharing oder dem maßgeschneiderten Service „My Hertz Weekend“ setzt Hertz ebenfalls auf eine nachhaltige Form der Mobilität. 

Die vollständige Pressemitteilung und ein Foto finden Sie auch im Dateianhang.

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
Hohenzollerndamm 123
14199 Berlin
Tel.  030 - 25 89 89-45
Fax: 030 - 25 89 89-99

 

Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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