Öffentliche Informationen

Vermietung nach Unfall

Prognostiziertes Wachstum der Carsharing-Branche ist eingetreten

Immer mehr Deutsche lassen das eigene Auto stehen.  Das klassische Carsharing mit festen Standorten vermeldet Nutzerrekorde. Das gleiche gilt für die „Free Floating“-Angebote der Autohersteller, bei denen man das Auto an einer beliebigen Stelle abstellen kann. Smart baut sein „Car2Go“-Programm weiter aus, 17 Städte nehmen an dem Carsharing-Dienst teil. Sogar in den USA gibt es bald neun Standorte, 6.500 Smarts sind weltweit für Car2Go unterwegs. Erfolgsmeldungen auch bei BMW: Bis zum Jahresende hätten sich 70.000 Kunden beim Carsharing-Programm „DriveNow“ registriert, heißt es aus München. 30.000 davon nutzen den Dienst in Berlin.

Gemessen an der Zahl aller in Deutschland registrierten PKW – fast 43 Millionen – sind die Flotten der Autoteiler natürlich nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Doch langfristig entwickelt sich Carsharing zum Mega-Trend. Gab es europaweit Ende 2011 rund 700.000 Carsharing-Nutzer und 21.000 Fahrzeuge, so werden sich nach Einschätzung der Zukunftsforscher von Frost & Sullivan im Jahr 2020 bis zu 15 Millionen Nutzer 240.000 Fahrzeuge teilen.

 Frost & Sullivan: Car-Sharing - der Weg in eine grünere Zukunft

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

Bitte hier klicken ...

BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
Hohenzollerndamm 123
14199 Berlin
Tel.  030 - 25 89 89-45
Fax: 030 - 25 89 89-99

 

Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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