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Vermietung nach Unfall

Carsharing-Förderung

Mögliche Probleme einer Carsharing-Förderung zeigen sich gerade in Bremen.

Carsharing lässt sich in mindestens 3 Segmente unterteilen. Der aktuelle Erfolg wird vom "Freefloating-Modell" getragen, ohne festen Stellplatz. Diesen Stellplatz brauchen die anderen beiden Modelle ganz dringend: die klassische Variante und - auch noch mit besonderer Ausstattung - das Carsharing mit Elektrofahrzeugen. Und der Stellplatz kostet Geld und braucht eine gute Lage.

Seit Jahren geht es der klassischen Carsharing-Branche darum, von der Politik aktiv gefördert zu werden. Auf der Wunschliste ganz oben steht der möglichst kostenlose oder zumindest kostenvergünstigte Parkplatz am hochfrequentierten Verkehrsknotenpunkt. Das ist verständlich, denn ein fester Stellplatz für ein Carsharing-Fahrzeug kann gerade im Zentrum einer Stadt sehr teuer sein. Ein Tiefgaragenplatz in Berlin-Mitte kostet schon mal an die 200 Euro im Monat. Diese Kosten müssten - sofern der Anbieter keine finanziellen Verluste hinnehmen kann - auf den Preis umgelegt werden. Ein hoher Preis macht aber das Angebot weniger attraktiv im Vergleich zu Angeboten anderer Anbieter und schreckt Neukunden ab. Ein Teufelskreis der Marktgesetzes, die jedes marktwirtschaftlich arbeitende Unternehmen zu berücksichtigen hat, weshalb die Kostenrechnung und die Preiskalkulation auch beim Carsharing von enormer Bedeutung sind.

Seit 2007 wird die kostenlose Zurverfügungstellung von Parkraum für Carsharinganbieter diskutiert. Der Bundespolitik wurde seitdem vielfach vorgeworfen, dass sie die Branche ausbremse, weil die nötigen Änderungen der Vorschriften für kostenlosen Parkraum nicht auf den Weg gebracht würden. Doch die Förderung ist nicht problemlos, denn sie führt zu Verwerfungen des Wettbewerbs. Das Gerangel um die hervorgehobene Wettbewerbsposition hält bereits Einzug in die Carsharing-Branche. Anhänger des einen Modells werfen dem Bremer Senat vor, nur das andere Modell im Blick zu haben.

"Teurere Parkplätze außerhalb der City stellen einen schweren Wettbewerbsnachteil dar. ", steht im Düsseldorfer Abendblatt Online, geäußert von der Bremer Piratenpartei. http://www.02elf.net/deutschland/bremen/e-carsharing-bremer-umweltsenator-steht-auf-der-leitung-930801 und https://bremen.piratenpartei.de/Blog/2015-03-03/e-carsharing-bremer-umweltsenator-steht-auf-der-leitung/03/e-carsharing-bremer-umweltsenator-steht-auf-der-leitung/

Und das stimmt. Es macht deutlich, warum es bei staatlichen Förderungen immer geht. Die Erreichung eines angestrebten Zieles soll durch Änderung der Rahmenbedingungen schneller oder/und besser erreicht werden, hier aber nicht für alle, sondern nur für Ausgesuchte. Hierzu werden Maßnahmen in den Blick genommen, die immer auch Auswirkungen auf andere Bereiche und andere Anbieter haben. Die Vergabekriterien sind oft undurchsichtig, Wettbewerb wird unterbunden, die Angebote anderer Anbieter werden diskriminiert.

Aus diesem Grund ist eine einseitige Förderung nur bestimmter Modelle oder Anbieter durch Gesetz, Verordnung oder durch Festlegungen der Verwaltung kritisch daraufhin zu prüfen, ob andere Marktteilnehmer wirklich ausgegrenzt werden dürfen oder ob die Entwicklung der besten und preisgünstigsten Angebote nicht eher dann gewährleistet ist, wenn alle unter denselben Bedingungen um den Kunden werben können.

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
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Tel.  030 - 25 89 89-45
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Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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