Mietwagenrecht§wi§§en MRW aktuell 38/24
Amtsgericht Köln 148 C 34/24 vom 19.08.2024 (Datum mündliche Verhandlung)
1. Die wegen Kosten der Beschädigung an einem Mietwagen nach einem Mahnbescheid geführte Klage gegen den Mieter war trotz der vertraglichen Vereinbarung einer Haftungsreduzierung erfolgreich.
2. Die mietvertragliche Vereinbarung einer Haftungsreduzierung war in den Mietbedingungen unter den Vorbehalt der Polizeiklausel gestellt, was keine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners darstellt.
3. Die Berechtigung des Vermieters, vom Mieter im Schadenfall die Hinzuziehung der Polizei zu verlangen, resultiert aus seinem Interesse, die Unfallsituation von neutraler Seite her belastbar feststellen zu können, Beispiele sind die tatsächliche Identität des Fahrers oder dessen Fahrtauglichkeit.
4. Der Mieter hat noch immer eine Wahl entweder die Polizei zu rufen oder wegen der Verletzung dieser vertraglichen Obliegenheit einen erheblichen Teil des Schadens selbst zu tragen.
5. Eine Pflicht für den Mieter zur Selbstbezichtigung oder ein Verlust seines Rechtes, eine Aussage zu verweigern, ist in der Polizeiklausel nicht zu sehen.
6. Der Beklagte ist zur Zahlung von 70 Prozent der Schadensumme und entstandener Rechtsanwaltskosten zu verurteilen.
Zusammenfassung: Das Gericht verurteilt den Mieter zum Schadenersatz wegen erheblicher Beschädigung des Mietfahrzeuges. Trotz vereinbarter weitgehender Reduzierung seiner Haftung musste der Mieter 70 Prozent der Schadenkosten tragen, da er gegen seine Obliegenheit verstoßen hatte, zum Schadenfall die Polizei zu rufen.
Bedeutung für die Praxis: Die Polizeiklausel wird immer wieder von Verbraucher-Anwälten kritisch hinterfragt. Sie würde den Mieter unangemessen benachteiligen, wenn er dazu verpflichtet würde. Das Gericht hat das verneint und die Sorgen der Vermieter gesehen und höher bewertet. Von Vermietern ist die Klausel geschätzt, da sie zum Unfallhergang nicht lediglich auf die Angaben des Mieters angewiesen sein wollen. Richtig formuliert und eingesetzt, sorgt sie dafür, dass sich Mieter bei grobem Fehlverhalten nicht so einfach aus der finanziellen Verantwortung stehlen können.