Nachschlage-Hilfe MRW (30 Ausgaben seit 2009) für Rubrik "kurz und praktisch"

Unter "kurz und praktisch" geben wir in der Zeitschrift Mietwagenrecht§wi§§en MRW jeweils eine Hilfestellung durch Formulierung eines möglichen Schriftsatzbausteins zu einem aktuellen Thema. Anhand einer Liste können Sie hier nachschlagen, welche Themen bisher behandelt wurden. Das erleichtert das Finden unserer Hilfestellung.

Ausgabe

 

Thema „kurz und praktisch“

 

 

2 – 2017

Anwaltskostenerstattung bei Fuhrparkbetreibern

1 – 2017

Bestätigungsschreiben unbeteiligter Autovermieter für den Prozessvortrag von Versicherungen

4 – 2016

Zur Frage, ob der Geschädigte aufgrund Besonderheiten der Anmietsituation sofort und ohne Preisvergleich ein Fahrzeug anmieten konnte, hier Sofortbedarf und außerhalb der Öffnungszeiten

3 – 2016

Schriftsatzvorschlag zum Vortrag der Beklagten zum Nachweis einer überteuerten Anmietung mittels Screenshots

2 – 2016

Wiederbeschaffungsdauer beim eindeutigen Totalschaden

1 – 2016

Anwaltskosten sind auch zu erstatten, wenn der Versicherer den (kleinen) Fahrzeugschaden schnell und vollständig bezahlt

4 – 2015

Versicherer behauptet, die Forderung sei nicht relevant, weil die Rechnung nicht unterschrieben wurde

3 – 2015

Versicherer beruft sich auf die fehlende Berechtigung des Mitarbeiters des Geschädigten zum Vertragsabschluss

2 – 2015

SchwackeListe: Entgegen Behauptungen keine ungerechtfertigten Preissteigerungen

1 – 2015

Kein – oder nur ein sehr viel kleinerer – Mietwagen wegen sehr niedrigem Wiederbeschaffungswert?

4 – 2014

Anwaltliche Vertretung gewerblicher Fuhrparks und Kostentragungspflicht durch Kfz-Haftpflichtversicherung

3 – 2014

Wochenpauschalen nur eingeschränkt anwendbar

2 – 2014

Einwand des Versicherers aufgrund Obliegenheitsverletzung des Geschädigten gemäß § 254 Abs. 2 (Schadenminderungsverpflichtung, Hinweise des Versicherers auf günstigere Anmietmöglichkeiten)

1 – 2014

BGH: Schwacke nicht erschüttert (Textbaustein zu BGH VI ZR 316/11 vom 18.12.2012)

4 – 2013

- kein Beitrag -

3 – 2013

Versichereranrufe und Versichereranschreiben an Geschädigte:

§ 254 Abs. 2 BGB ?

2 – 2013

Erstattungsfähigkeit von Kosten der Haftungsreduzierung

1 – 2013

Kein Mietwagen erforderlich, weil ein weiteres Fahrzeug zur Verfügung stand?

4 – 201

Wertminderung

3 – 2012

Dauer der Vermietung nach einem Unfall

2 – 2012

Nebenkosten in der Autovermietung

1 – 2012

Erstattungsfähigkeit von Winterreifen

4 – 2011

Ersparte Eigenkosten bei klassenniedriger Anmietung

3 – 2011

Alter des Fahrzeugs

2 – 2011

Die neueste BGH-Rechtsprechung

1 – 2011

Erstattung der Rechnungsposition Winterreifen

4 – 2010

Mischmodell

3 – 2010

Zur Verwendung aktueller BGH- und OLG-Entscheidungen

2 – 2010

Unfallspezifische Mehrleistungen und darauf basierender Aufschlag

1 – 2010

Ersatzangebote der Haftpflichtversicherer

1 – 2009

Klassengleich trotz hohem Fahrzeugalter

 

 

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

Bitte hier klicken ...

BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
Hohenzollerndamm 123
14199 Berlin
Tel.  030 - 25 89 89-45
Fax: 030 - 25 89 89-99

 

Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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