LG Köln ausführlich gegen Fraunhofer

Urteil LG Köln 20 O 376/09 vom 22.02.2010:

Forderungen aus abgetretenem Recht in 26 Vermietungsfällen, in denen die Beklagte ihre Zahlungen unrechtmäßig gekürzt hat.

Die Eignung der Schätzgrundlage bedarf nur der Klärung, wenn konkrete Anhaltspunkte gegen die verwendete Grundlage ersichtlich sind. Das ist nicht der Fall. Die Schwacke-liste ist eine geeignete Schätzgrundlage.
Fraunhofer kommt keine höhere Seriösität und Aussagekraft zu:
- vom GDV beauftragt
- PLZ-Vergröberung
- Fraunhofer weniger neutral als Schwacke
- anonyme Befragungen grundsätzlich mit geringerer Verlässlichkeit
- wenige Anbieter befragt
- Vorbuchungsfrist kommt gar nicht hinzu

Beauftragung eines Sachverständigen nicht nötig, auch wenn sich im Einzelfall geringere Werte ergeben könnten, entspricht das trotzdem der Bandbreite einer Markterhebung.

Ein Pauschalaufschlag ist inzwischen obergerichtlich anerkannt.

Die Mietwagenabrechnung auf dem Niveau der Schwacke-Werte schließt ein Mitverschulden des Geschädigten aus. Deshalb kann die Beklagte mit ihrem Argument nicht durchdringen, dass der Geschädigte aufgrund fehlender Erkundigungen die Beweislast trage, dass er nicht zu einem niedrigeren Tarif hätte anmieten können.

Die Versuche der Beklagten zur Direktvermittlung eines Ersatzfahrzeuges waren für den Geschädigten nicht annahmefähig. Weder war die Leistung konkret beschrieben, noch die Konditionen exakt greifbar.

Die konkret angefallen Nebenkosten sind zu erstatten.

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Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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