Das Urteil des 14. Senates des OLG Hamburg vom 15.5.09 besagt nach Auffassung des AG Hamburg St. Georg 914 C 122/09 vom 29.10.2009 nicht, dass nur Fraunhofer und nicht auch Schwacke als Schätzgrundlage anerkannt ist.
Das Urteil des 14. Senates des OLG Hamburg vom 15.5.09 besagt nach Auffassung des AG Hamburg St. Georg 914 C 122/09 vom 29.10.2009 nicht, dass nur Fraunhofer und nicht auch Schwacke als Schätzgrundlage anerkannt ist.