Nochmals deutlich: Abtretung darf nicht Sicherungsabtretung heißen

Wir halten Sie zum Thema Abtretung und korrekter Formulierungen eines Formulars immer auf dem Laufenden. Wir kämpfen auch für unser Formular, wenn Gerichte es falsch verstehen und ablehnen (Ergebnis positiv: BGH VI ZR 27/23, wir haben vielfach dazu berichtet).

Mit dem Urteil des BGH vom 10.10.2023, Az. VI ZR 257/22 wird zusätzlich noch einmal klar, dass bereits die falsche Bezeichnung des Formulars den Geschädigten in die Irre führt und der Abtretungsvertrag daher nichtig ist.

Trennen Sie sich also von Formularen, die alt und ungeprüft sind. Sie haben mit unserem Formular eine korrekte Formulierung eines Formulars "Abtretung erfüllungshalber", die Ihnen kein Gericht mehr auseinandernehmen kann.

https://www.iww.de/ue/schadenregulierung/aktivlegitimation-bgh-die-als-sicherungsabtretung-bezeichnete-abtretung-ist-wegen-unklarheit-ihres-inhalts-unwirksam-f157418

Hier stellen wir den Mitgliedern die notwendigen Informationen zur Verfügung und das von uns entwickelte und vom BGH bestätigte Formular: 

https://www.bav.de/aktuelles/intern/3989-dringend-alle-abtretungen-sind-zu-pruefen.html (intern. für Mitglieder des BAV)

https://www.bav.de/vermietung-nach-unfall/allgemeines/3981-bgh-bestaetigt-abtretungsformular-des-bav.html (intern. für Mitglieder des BAV)