Gefälligkeitsschreiben von Caro und Enterprise

Immer häufiger legt der in einem Rechtsstreit um offene Schadenersatzforderungen wegen Mietwagenkosten beklagte Haftpflichtversicherer sogenannte "Gefälligkeitsschreiben" von "befreundeten" Autovermietungen vor. Darin steht, dass dieser Vermieter dem Geschädigten ein vergleichbares Fahrzeug viel billiger hätten vermieten können.

Dem gilt es aus Sicht des Geschädigten zu begegnen, denn in diesem Vorgehen liegt kein relevantes Argument aus Sicht des Schadenersatzrechts. Das ist sehr einfach mit zwei Aussagen erklärt:

1. Zur juristischen Diskussion einer eventuellen Verletzung der Schadenminderungspflicht durch den Geschädigten taugt es nicht, denn dann hätten diese Firmen dem Geschädigten vor Anmietung ein kostengünstigeres Angebot machen müssen, das der Geschädigte selbst am Markt zum Anmietzeitpunkt nicht gesucht oder nicht gefunden hat. 

2. Zur Erschütterung einer Schätzgrundlage, die bei diesem Gericht favorisiert wird, taugen diese Schreiben ebenso wenig. Denn ein Mittelwert einer Liste setzt sich immer aus höheren und niedrigeren Werten zusammen. Beispiele mit niedrigeren Werten sind damit kein Argument gegen einen Mittelwert einer Liste.

Der Geschädigte muss sich dann nach günstigeren Tarifen erkundigen, wenn ihm ein viel zu teures Ersatzfahrzeug angeboten wird, zum Beispiel im Bereich mehrfacher Preisüberhöhung vom Normaltarif, so die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Sofern kein auffälliges Missverhältnis vorliegt, ist der offene Betrag zu erstatten und kann das Gericht die Werte einer Preiserhebung, wie die Schwackeliste, zur Schätzung des Normaltarifes heranziehen.

Beispielschreiben in PDF-Format

Jedoch muss hierzu vorgetragen werden.