Neuere Entscheidungen wegen Direktvermittlung

In Bezug auf die Frage, ob dem Geschädigten nach einem Haftpflichtschaden vom Versicherer Zahlungen deshalb gekürzt werden können, weil der Versicherer ihm einen Ersatzwagen angeboten habe, sind neuere Entscheidungen ergangen.

Das Landgericht Aachen:

"Im Fall (...) musst sich der Geschädigte nicht auf die angebotene Direktvermittlung der Versicherung einlassen, denn ein Geschädigter, der ein Ersatzfahrzeug zum üblichen Normaltarif anmietet, verstößt grundsätzlich nicht gegen seine Schadenminderungspflicht. (...) ist nicht klar, was die Geschädigte hätte veranlassen müssen, um dieses Angebot anzunehmen."

Das Amtsgericht Bonn:

"Es liegt auch kein Verstoß der Geschädigten (...) gegen ihre Schadenminderungspflicht (...) vor. Die Geschädigten müssen sich nämlich nur auf ein ohne weiteres zugängliches Angebot verweisen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 20.03.2007 - VI ZR 254/05). (...) Die von der Beklagten (...) jeweils wiedergegebenen Angebote sind den Geschädigten jedoch gerade nicht ohne weiteres zugänglich gewesen, sondern stellen unstreitig gerade der Beklagten eingeräumte Sondertarife dar. Ohne die Vermittlung der Beklagten wären die Preise für die Geschädigten unstreitig nicht erhältlich gewesen. (...) Eine andere Betrachtung würde dem allgemeinen Grundsatz des Schadenersatzrechts widersprechen, dass der Geschädigte als Herr des Restitutionsgeschehens den Schaden grundsätzlich unter freier Wahl der ihm hierzu zur Verfügung stehenden Mittel beseitigen kann, ohne sich hierbei der Hilfe des Schädigers bedienen zu müssen (BGH, Urteil vom 20.10.2009 - VI ZR 53/09)."

Die Urteile werden so schell als möglich in unserer Datenbank veröffentlicht.

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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