Mammutverfahren am AG Landau beendet

Das Amtsgericht Landau stellt sich gegen die 1. Kammer des Landgerichtes. Das Landgericht hatte kürzlich anscheinend mit neuer Kammerbesetzung ohne nachvollziehbare Begründung einen 180-Grad-Schwenk vollzogen. Nach jahrelangem begründeten Festhalten an der Schwackeliste als verwendbare Schätzgrundlage verwendet man nun Fraunhofer pur.

Das Amtsgericht hat sich daraufhin einen Fall von streitigen 579 Euro genauer angesehen (Az. 5 C 1089/11, vom 14.06.2013). Die Verantwortlichen der Schwackeliste-AMS und des Fraunhofer-Mietpreisspiegels wurden als Zeugen gehört. Der Richter hatte Fragen zur Erhebungsmethode und zu den konkreten Ergebnissen des regionalen Marktes. Die Aussagen der Zeugen dauerten jeweils mehrere Stunden und das erkennende Gericht kam in einem 47-Seiten-Urteil zu einem eindeutigen Ergebnis: Es kann nur auf der Basis von Schwacke geschätzt werden.

Obwohl die Berufungssumme nicht erreicht wurde, hat das Gericht die Berufung zugelassen. Die beklagte Versicherung wäre auch gut beraten, die Berufung einzulegen, wird doch der Amtsrichter seine Auffassung beibehalten und immer wieder auf dieses Urteil zurück kommen.

Wir möchten heute beginnen, das eine oder andere Zitat aus dem Urteil zu veröffentlichen unter der Unterüberschrift: "Warum das AG Landau bei Schwacke bleibt."

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.