Das Landgericht entscheidet nach Berufung durch die klagenden Autovermietung und Anschlussberufung der beklagten Versicherung:
- Schätzung mit Schwacke, nicht mit Fraunhofer, Internetscreenshots sind kein ausreichender konkreter Sachvortrag zur Erschütterung der Schwackeliste
- Aufschlag von 20% in Fällen kurzfristiger Anmietung
- weitere Nebenkosten.