LG Köln 11 S 595/11 vom 27.11.2012

Das Landgericht entscheidet nach Berufung durch die klagenden Autovermietung und Anschlussberufung der beklagten Versicherung:

- Schätzung mit Schwacke, nicht mit Fraunhofer, Internetscreenshots sind kein ausreichender konkreter Sachvortrag zur Erschütterung der Schwackeliste

- Aufschlag von 20% in Fällen kurzfristiger Anmietung

- weitere Nebenkosten.

Das Urteil ist der BAV-Urteilsdatenbank zu entnehmen.