Datenschutz: EuGH-Urteil gegen Verbraucher und Kleinunternehmen

Der EuGH hat der Schufa-Praxis eine Absage erteilt. Das Gericht hat es beanstandet, dass aufgrund eines Scores des Nachfragers der Anbieter über seine Vertragsbereitschaft und Konditionen entscheidet. Das Urteil wird möglicherweise weitreichende Folgen haben. Viele Firmen entscheiden auch anhand eines Schufa-Bonitäts-Scores, ob sie Vertragsbeziehungen mit Kunden eingehen und zu welchem Preis. 

Die Branche der Autovermieter ist aus einleuchtenden Gründen darauf angewiesen, die Loyalität und Zahlungsbereitschaft seiner Kunden vor Mietbeginn genau einzuschätzen. Immerhin sind bei jeder Vermietung Werte in Höhe zehntausender Euro im Feuer. Die Vermietung erfolgt für einen minimalen Mietzins pro Tag und dem steht entgegen, dass bei jeder Vermietung jeden Tag zehntausende Euro einfach weg sein können. Zum Beispiel offene Grenzen und branchenschädliche Rechte von Autokäufern (gutgläubiger Erwerb) führen zu Risiken, die existenzbedrohend sein können. 

https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2023-12/cp230186de.pdf
(
Presseinformation des EuGH)

Aus dem hiesigen Blickwinkel erscheint die Rechtsprechung kurzsichtig und wenig Verbraucherfreundlich, auch wenn der Datenschutz die Grundlage dieser Rechtsprechung ist. Denn sie reduziert die Rechte von Nachfragern, die Leistungen im Zweifel nicht erhalten werden. Transparenz wird zum Nachteil aller eingeschränkt: des Anbieters, dem ein Geschäft entgeht und des Nachfragers, dem weniger Angebote als anderen zur Verfügung stehen.