Bundestagswahl 2017: Ein Branchenblick auf die Wahlprogramme, vor dem Hintergrund der Sondierungen

Mobilität befindet sich im Wandel. Einerseits ist sie ein Grundbedürfnis, eines der wichtigsten Schmiermittel unserer Wirtschaft und Garant des Wohlstandes, andererseits sind Veränderungen notwendig und bereits allgegenwärtig. Ein "weiter so" erscheint nicht möglich.

Aber wo müssen Veränderungen ansetzen, wo zuallererst und wie? Die Parteien haben sehr unterschiedliche Ideen in ihren Wahlprogrammen, deren Verwirklichung Konsequenzen für die Branche der Autovermieter nach sich ziehen würde. Die Spannbreite ist groß. Geht es im einen Fall vor allem um ausgemachte Optimierungsmöglichkeiten für den Verkehr und im anderen Konzept verstärkt um die Ablösung herkömmlicher Antriebe, so dreht es sich in einem dritten Programm um die Eindämmung des motorisierten Individualverkehrs insgesamt.

Das Ergebnis der Bundestagswahlen bescherte eine lediglich überschaubare Anzahl von denkbaren Konstellationen der Regierungsbildung. Die Verhandlungen laufen, Ausgang eher offen. An dieser Stelle lohnt ggf. nochmals ein Blick auf die Wahlprogramme, um die Festigkeit von Positionen von vor der Wahl einschätzen zu können. Die Frage dahinter: Was taugt ein Wahlprogramm, wenn die zugehörige Partei ihre Positionen nicht so ernst nimmt.

Zwei Beispielfragen sollen die Relevanz von politischen Entscheidungen für Vermieter und Mieter von Kraftfahrzeugen verdeutlichen:

1. "Soll eine E-Auto-Quote für Neuzulassungen vorgeschrieben werden?"
Eine E-Auto-Quote würde es den Vermietern erschweren, auf eine günstige Weise an Fahrzeuge der Hersteller und Importeure zu kommen. Unklar ist einerseits die Finanzierung der Batterien und eine diesbezügliche Kostenkalkulation, gerade bei kurzen und vom Kilometerstand abhängigen Laufzeiten zwischen vier und acht Monaten wie es in der Vermietflotte üblich ist.
Vermieter könnten außerdem ihre monatlichen Kosten für den Fuhrpark schlechter kalkulieren bzw. müssten von höheren monatlichen Kosten ausgehen, auch weil die Fahrzeuge teurer in der Anschaffung sind.
Der Betrieb einer größeren Flotte von Elektrofahrzeugen ist für Vermieter zudem sehr kompliziert. Bereits das Laden will beherrscht sein. Viele gleichzeitig zu ladende Fahrzeuge, lange Ladezeiten, viel dafür benötigter Verkehrsraum bedeuten Umstände, die zu geringer Auslastung, Ausfall und weniger Umsatz führen.
Kunden sind mit Elektrofahrzeugen weniger flexibel. Die Reichweite ist geringer als mit bisherigen Vermietfahrzeugen. Im Winter sinkt diese nochmals und dürfte zu einer Vielzahl von überraschenden Liegenbleibern führen. Die Kundennachfrage könnte sinken, weil eine E-Flotte jenseits von Entdeckertum nicht den Kundenerwartung entspricht.
Andererseits sind die Betriebskosten für Mieter attraktiv und sofern die Politik bereit ist, die Anschaffung von Elektrofahrzeugen durch Autovermieter zu fördern, könnten Probleme der Flottenkosten gelöst werden und Autovermieter für den Autofahrer der erste Anlaufpunkt werden, E-Mobilität zu "erfahren".

2. "Soll die Lkw-Maut auf kleine Nutzfahrzeuge unter 7,5 Tonnen ausgeweitet werden?"
Einige Parteien geben hier eine Antwort, andere äußern sich nicht. Autovermieter lehnen eine Ausweitung auf leichte Nutzfahrzeuge aus mehreren Gründen entschieden ab. Zunächst erscheinen die Kosten der Erfassung im Vergleich zu den erwarteten Einnahmen viel zu hoch. Mit der Jahreseinnahme könnten nur wenige Kilometer Autobahn gebaut werden.
Entscheidender ist die Gewissheit, dass viele tausend Mieter dieser Fahrzeuge, die nur selten auf ein solches Fahrzeug zurückgreifen und es deshalb nicht besitzen, sondern mieten, mit einem Lkw-Mautsystem nicht vertraut sind. Der Aufwand und die Probleme für die Mieter wären enorm. Für eine einzelne Fahrt kann man nicht Kunde bei einem Mautsystem werden. Bußgelder, Nachforderungen der Vermieter usw. würden zu weniger Kunden, weniger Mieten, weniger Umsatz führen. Handwerksbetriebe bekämen Schwierigkeiten, ihre seltenen Fahrten unkompliziert abzuwickeln. Ein Riesenrad würde gedreht, um eine minimale Einahme zu generieren, die auch noch Bürokratie zu Abrechnung und Durchsetzung erfordert.

 

Wahlprogramme und Branche

Der Blick in die Wahlprogramme der wichtigsten Parteien verrät sehr unterschiedliche Positionen zu den Themen, die für die Unternehmen der Autovermieter interessant erscheinen. Wir haben hineingeschaut und wichtige Erkenntnisse in einer Übersicht dargestellt.

Vergleich der Wahlprogramme, ein Branchenblick inkl. Zusammenfassung und Texte der Parteien soweit relevant (PDF hier herunterladen)

 

Wahlprogramme

Zugriff auf wichtige Wahlprogramme (PDF, bitte die Partei anklicken, Sortierung nach Alphabet):

1. AfD

2. CDU/CSU

3. FDP

4. DIE GRÜNEN

5. DIE LINKEN

6. SPD

 

Wahlprogramme als anschauliche Übersicht (Verkehr, Digitales, Steuern, Europa, ...)

Eine etwas weitere Sicht auf die Wahlprogramme zur Bundestagswahl lässt sich den Ausführungen des zur DEKRA gehörenden ETM-Verlages entnehmen. Wir haben diese übersichtlich nebeneinander gestellt. Darin sind neben verkehrspolitischen Themen auch Aussagen zur Digitalisierung, Steuern und Europa betrachtet.

In Anlehnung an den ETM-Verlag und seine Formulierungen zu den Wahlprogrammen: Vergleichsbetrachtung anschauen (PDF)

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
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Tel.  030 - 25 89 89-45
Fax: 030 - 25 89 89-99

 

Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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