BKrFQG: Novellierung der bestehenden Regelungen

Der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages diskutiert die Novellierung der bestehenden Regelungen des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes.

Aus Sicht der Autovermieter ist zu begrüßen, dass die schriftliche Klarstellung des Bundesverkehrsministeriums an den Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. vom 13. März 2015 nun auch dazu geführt hat, die Begrifflichkeiten im Gesetz anzupassen. 

Durch den Austausch des Begriffes „Fahrten“ durch „Beförderungen“ wird deutlich, dass das Gesetz keine Anwendung auf sogenannte Leerfahrten finden soll. Diese Klarstellung im Gesetz, die bereits durch einen Erlass des BMVI vom 13.03.2015 zum Ausdruck kam, ist zu begrüßen und berücksichtigt nun auch in den Gesetzesformulierungen, dass die EU-Richtlinie 2003/59/EG per Definition Fahrten mit unbeladenen Fahrzeugen ohne Güter und Fahrgäste vom Geltungsbereich ausschließt. 

 

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
Hohenzollerndamm 123
14199 Berlin
Tel.  030 - 25 89 89-45
Fax: 030 - 25 89 89-99

 

Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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