Verleihen des eigenen Autos kann teuer werden

Die Überlassung eines Fahrzeuges ist mit Risiken verbunden. Das OLG Celle hat einen Streit entschieden, bei dem es um die Kosten der Beschädigung eines Fahrzeuges ging, das jemand einem anderen kostenlos verliehen hatte (Urteil vom 26.01.2016, Az. 14 U 148/15). Zu den Voraussetzungen für die Bejahung eines stillschweigenden Haftungsausschlusses bei Gebrauchsüberlassung eines fremden Pkw hat das OLG entschieden, dass der Mieter dem Vermieter den entstandenen Schaden ersetzen muss.

Das bedeutet, dass, wenn sich jemand ein Auto ausleiht und dieses beschädigt, er sich nicht darauf berufen kann, es sei ja versichert und er hätte es nicht geliehen, wenn ihm die Risiken bekannt gewesen wären.

Wer sich ein Fahrzeug leiht, muss für die Beschädigungen also aufkommen. Er muss sich der Risiken bewusst sein, denn eine Kaskoversicherung kann er bei dem Besitzer des Fahrzeuges nicht "abschließen". Es ist also auch für den Vermieter Vorsicht geboten, denn einen teuren Schaden können die wenigsten ersetzen, da nützt der Anspruch auf eine Entschädigung oft gar nichts.