Rundfunkbeitrag: Private Kläger dringen beim Bundesverwaltungsgericht nicht durch

Das Bundesverwaltungsgericht hat die ersten Fälle entschieden, die dort von privaten Klägern zur Klärung der Verfassungsmäßigkeit des 15. Rundfunkstaatsvertrages anhängig geworden sind.

Das oberste Verwaltungsgericht hält das Rundfunkgebührenmodell für verfassungsgemäß. Dabei haben vor allem Fragen eine Rolle gespielt, ob jemand zahlen müsse, der keinen Rundfunk empfängt und ob es sich um eine Steuer handele. Näheres erfahren Sie zum Beispiel hier:

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/rundfunkbeitrag-laut-bundesverwaltungsgericht-verfassungsgemaess-14132459.html

Die Kläger haben nun die Möglichkeit, das Verfahren am Bundesverfassungsgericht fortzusetzen und die Entscheidung überprüfen zu lassen.