Kammergericht Berlin verbietet Uber black

Nach einer Entscheidung des höchsten Berliner Zivilgerichtes verstößt das Angebot von Uber black gegen das Wettbewerbsrecht und ist damit verboten, solange der Fahrpreis über einem Selbstkostenpreis liegt.

Einschlägige Vorschriften sind dann zu beachten, wenn mit der Dienstleistung Geld verdient werden soll (Gewinnerzielungsabsicht). Sofern mehr als der Selbstkostenpreis verlangt wird, ist von der Gewinnerzielung auszugehen und sind damit die Vorschriften für das Mietwagengewerbe einzuhalten.

Weitere Informationen zur Berufungsentscheidung des Kammergerichtes: http://www.rechtslupe.de/allgmeines/uber-black-3103048