Stärkung der Verbraucherrechte

Unternehmen der Autovermietungsbranche und die EU-Kommission haben sich auf die Stärkung von Rechten der Verbraucher bei der Anmietung von Fahrzeugen innerhalb der EU geeinigt. Anhand einer Studie ist über 3 Jahre hinweg festgestellt worden, wo sich Veränderungen positiv auswirken können: Klarheit der Mietbedingungen, Preisangaben, Versicherungen, Betankungsregeln, Schäden und Bezahlung.

Anhand eines Maßnahmenkatalogs werden die fünf größten europäischen Unternehmen der Branche bis Ende 2015 Veränderungen vornehmen. So sollen Pflichtgebühren genauer dargestellt und Verbraucher über Zusatzoptionen konkreter informiert werden. Die Angaben zu Kautionen und die Abrechnung von Betankungskosten sollen verbessert werden. Kommt es zu Schäden, soll die Schadenabrechnung transparenter werden.

Zuletzt kam es nach Angaben der EU zu einer steigenden Zahl von 1.750 Beschwerden (0,001 Prozent von ca. 21 Millionen Einzelmietverträgen) pro Jahr. Die nun vereinbarten Maßnahmen sind geeignet, innerhalb der EU die Stellung des Verbrauchers als Mieter von Fahrzeugen und damit die Attraktivität der Fahrzeugmiete noch weiter zu verbessern.

Sehen Sie hierzu die Pressinformation der EU-Kommission: Datei ansehen (PDF)

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
Hohenzollerndamm 123
14199 Berlin
Tel.  030 - 25 89 89-45
Fax: 030 - 25 89 89-99

 

Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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