In Diskussion: Die Mietwagenzulassung

Für die Vermietung von Kraftfahrzeugen gelten strenge Regeln. Inwieweit diese überholt oder berechtigt sind, dazu kann man unterschiedlicher Auffassung sein. Wer ein Kraftfahrzeug gegen Geld wechselnden Benutzern vermieten möchte, hat es - jedenfalls derzeit - als Selbstfahrervermietfahrzeug zuzulassen, mit der Folge einer 1-jährigen Frist zur nächsten fälligen Hauptuntersuchung und einer speziellen Versicherungspflicht.

Der Gesetzgeber hatte den Blick auf die Verkehrssicherheit gerichtet, als er diese Zulassungspflicht einführte. Werden Fahrzeuge vermietet, sind sie nach seiner Auffassung stärker in Gebrauch und deshalb auch häufiger mit technischem Sachverstand zu überprüfen. Die Durchsetzung geltender Regeln verfolgen wir nicht auf Wunsch einzelner Unternehmen, sondern im Interesse der Branche der gewerblichen Autovermietungsunternehmen. Viele unserer Mitglieder sind als Familienbetrieb in der Region tätig.

Für die Fahrzeuge gewerblicher Autovermieter gehen wir davon aus, dass diese Zulassungsvorschrift überholt ist, da Mietwagen, bevor technische Mängel auftreten, bereits als sehr junge Gebrauchte wieder verkauft werden, häufig bereits nach 6-9 Monaten. Doch bei den Fahrzeugen privater Vermieter sieht das anders aus. Diese Fahrzeuge sind zumeist sehr viel älter und teilweise schon sehr viele Kilometer gelaufen. Hier liegt es sogar näher, auf eine jährliche technische Untersuchung zu bestehen, um Verkehrssicherheitsprobleme bei der Vermietung zu minimieren. Wir sind deshalb davon überzeugt, dass diese gesetzliche Vorgabe gerade beim Privatcarsharing berechtigt ist. Darin hat uns die Anmietung einer Vielzahl von privat zugelassenen Fahrzeugen bestärkt.

Im Gegensatz zu einigen Interpretationen geht es dem Bundesverband der Autovermieter lediglich um die Durchsetzung der Zulassungspflicht und nicht um eine Unterdrückung des Carsharing. Carsharing und Autovermietung können sich gegenseitig unterstützen. Auch die Frage einer Gewerbeanmeldung der Vermieter privater Kraftfahrzeuge mit einer möglicherweise fälligen Umsatzsteuererhebung steht für uns nicht in Diskussion. Wir wollen keine Konkurrenz verhindern, sondern Konkurrenz ermöglichen.