Warnwestenpflicht in Deutschland?

Die Länderverkehrsminister beabsichtigen, in Deutschland das Mitführen einer Warnweste im Fahrzeug zur gesetzlichen Pflicht zu erheben.

Folglich müssten die Warnwesten im Fall einer Panne oder eines Unfalls angelegt werden und in PKW, LKW sowie Wohnmobilen verpflichtend mitgeführt werden. Nun soll das Bundesverkehrsministerium einen Umsetzungsvorschlag erarbeiten.

Der ADAC hingegen argumentiert, dass eine Warnwestenpflicht überflüssig sei, da die Mehrheit der Autofahrer bereits Warnwesten im Fahrzeug habe und sie im Falle eines Schadens am Fahrzeug auch nutze.
In anderen europäischen Ländern wie Frankreich, Italien und Österreich ist die Warnwestenpflicht bereits eingeführt.

Auch die Autovermieter sind der Auffassung, dass es bei einer freiwilligen Regelung bleiben sollte. Autofahrer sind - gerade wenn es um ihre eigene Sicherheit geht - durchaus informiert und verantwortungsbewusst. In den allermeisten in Deutschland bewegten Fahrzeugen sind diese Warnwesten bereits an einer Stelle verstaut, von der Fahrer oder Beifahrer sie schnell greifen können. Die gesetzliche Regelung würde also keinen Wert haben und so ist im Zweifel davon abzusehen, den der Politik eigenen Regelungsdrang auszuleben.

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
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Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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