Miete eines Autos: Kunden können eine mögliche Haftung begrenzen

Europaweit mieten viele Millionen Kunden immer wieder ein Fahrzeug zur Deckung eines kurzfristigen oder längeren Mobilitätsbedürfnisses bei einem professionellen Anbieter.

Grundleistung und Grundpreis

Die Vermietung stellt den Geschäftszweck des Vermietunternehmens dar. Für die Kosten der Fahrzeuge, Stationen, Personal und das Drumherum wird der Mietpreis als Tages- und/oder Wochenpreis oder in Kombination vereinbart und später abgerechnet.

Die Fahrzeuge sind dabei im üblichen Rahmen haftpflichtversichert. Das heißt, dass ein Schaden gegenüber einem Dritten, entstanden durch den Mietwagen und dessen Nutzung, durch die Haftpflichtversicherung des Vermieters gedeckt ist.

Reduzierung der Haftung des Mieters

Neben der Überlassung des Fahrzeuges selbst bieten nahezu alle Anbieter auch die Möglichkeit, die Haftung bei Schäden am Mietfahrzeug selbst zu begrenzen oder ganz auszuschließen. Hierfür wird eine Zusatzleistung vertraglich vereinbart. Die Bezeichnung ist unterschiedlich. Bekannt sind "Haftungsreduzierung", "Vollkasko", "Versicherung" oder "CDW / Car Demage Waiver" (mit einer festgelegten Selbstbeteiligung des Mieters im Schadenfall) oder ein "Haftungsausschluss" (ohne Beteiligung des Mieters im Schadenfall / Selbstbeteiligung = 0).

Ohne eine solche Vereinbarung zur Haftungsreduzierung trägt jeder Kunde die am Mietfahrzeug entstandenen Kosten im Falle eines eigenen Fehlverhaltens grundsätzlich selbst. Der Abschluss einer solchen Zusatzvereinbarung ist deshalb jedem Kunden zu empfehlen, der solche ggf. entstehenden Kosten gegenüber dem Vermieter dann nicht tragen kann oder nicht tragen möchte. 


Der Vorteil dieser Zusatzvereinbarung liegt in der Absicherung für den Fall eines unvorhergesehenen Ereignisses, das im Einflussbereich des Mieters zur Beschädigung des Fahrzeuges führt. Dabei wird unterstellt, dass der Mieter grundsätzlich verantwortungsbewusst mit dem Fahrzeug umgeht. Grenzen dieser Versicherung liegen bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Mieters. Dann greifen sie nicht oder nur eingeschränkt.

Festzuhalten bleibt, dass Mieter, die sich verantwortungsbewusst mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr bewegen, während der Fahrt mit ihrem Mietfahrzeug mit der Zusatzoption Haftungsreduzierung bestmöglich abgesichert sind. Eventuellen Unachtsamkeiten und unvorhersehbaren Ereignissen ist damit vorgesorgt.