Meldungen BAV und allgemein

StarCar gewinnt Umfrage des Deutschen Kundeninstituts zur Kundenzufriedenheit

Laut einer aktuellen Presse-Veröffentlichung hat das Deutsche Kundeninstitut eine Befragung zur Kundenzufriedenheit nach einer Fahrzeugmiete bei einem der acht größten Anbieter durchgeführt. Als Sieger ging die Hamburger Firma StarCar hervor. Nach Aussage von Geschäftsführer Tobias Höpfner habe mal vor allem mit neuesten Fahrzeugen und durch kundenorientierte Services gepunktet.

Pressemeldung des Wochenblattes

 

MAN Truck & Bus Deutschland forciert das Vermietgeschäft

Presse-Information MAN Truck & Bus

verantwortlich:

MAN Truck & Bus Deutschland
Oskar-Schlemmer-Straße 19-21
80807 München


Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Alwin Berti
Telefon: +49 89 24202-7530
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.man.de

 

Löwenstarkes Portfolio

MAN Truck & Bus Deutschland forciert das Vermietgeschäft.

Die deutsche MAN-Vertriebsgesellschaft forciert in 2016 das Vermietgeschäft. Holger Mandel, Vorsitzender ...

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Neuer Präsident und neuer Vorstand gewählt: Presseinformation des BAV vom 17. Dezember 2015

Pressemitteilung vom 17. Dezember 2015


Reinhard Ott neuer Präsident des Bundesverbandes der Autovermieter Deutschlands e.V.

Die Delegiertenversammlung des Bundesverbandes der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) hat Reinhard Ott mit sofortiger Wirkung für drei Jahre zum Präsidenten gewählt. Der 50jährige ist Inhaber einer mittelständischen Autovermietung und eines Kfz-Reparaturbetriebes in Deining in der Oberpfalz und bringt weitreichende Erfahrung in der bundesweiten Verbandsarbeit mit.

Die Delegierten der Autovermieter wählten außerdem Bernd Rehberg erneut zum Mitglied des Vorstandes. Bernd Rehberg vertritt die Interessen der Gruppe der mittelständischen Autovermieter im BAV-Vorstand.

Als Vertreter der bundesweit tätigen Autovermieter wurde Lars-Eric Peters (Sixt GmbH & Co. Autovermietung KG) in seinem Vorstandsamt wiedergewählt.

Michael Brabec, Geschäftsführer des BAV, dankte dem turnusgemäß ausscheidenden Präsidenten Ernst Bayer für seinen langjährigen intensiven Einsatz und seine herausragende Arbeit für die gesamte Branche.


Über den Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.:

Der seit 61 Jahren bestehende Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V. mit Sitz in Berlin repräsentiert ca. 75 % des deutschen Autovermietungsmarktes. Der Verband versteht sich als Branchenverband und politische Interessenvertretung. Seine Arbeit wird durch die Mitgliedschaft vieler bedeutender mittelständischer Vermieter und der vier bundesweit tätigen Vermieter Avis, Europcar, Hertz und Sixt gestützt.


Pressekontakt:

Michael Brabec
Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.
Invalidenstraße 34
10115 Berlin
Telefon: 030 – 25 89 89 45, Fax: 030 – 25 89 89 99
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.bav.de

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Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) gilt nicht für Lkw-Leerfahrten von Autovermietern

PRESSEMITTEILUNG

Berlin, 18. März 2015

 

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) gilt nicht für Lkw-Leerfahrten von Autovermietern


Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) gilt nicht für Autovermieter und deren Mitarbeiter bei Leer-Fahrten mit LKW (Führerscheinklasse C1, C1E, C oder CE) wie etwa zur Tankstelle, zur Werkstatt oder zum Zwecke der Zustellung zum Kunden.

Das hat in Abänderung seiner bisherigen Auffassung das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) dem Bundesverband der Autovermieter Deutschlands (BAV) mitgeteilt.

Wäre das BMVI bei seiner bisherigen Auffassung geblieben, hätten die Mitarbeiter der Autovermieter für diese Fahrten dieselben aufwendigen Schulungsmaßnahmen absolvieren müssen, wie sie für Berufskraftfahrer vorgesehen sind.

Der BAV hatte dem Ministerium mit einem verfassungsrechtlichen Gutachten aufgezeigt, dass die entsprechenden Mitarbeiter keine Berufskraftfahrer sind und dass die dem Gesetz zugrundeliegende europäische Verordnung daher nicht für sie gelten kann. Die meisten EU-Mitgliedsstaaten teilten diese Ansicht.

Wie das BMVI weiterhin mitteilte, betrifft seine geänderte Auffassung auch "Fahrten der Kraftfahrzeughersteller und -händler, Werkstattbetreiber, Hol- und Bringdienste im Speziellen sowie allgemein gewerbliche Leerfahrten unbeladener Fahrzeuge ohne Güter oder Fahrgäste".

Über den Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.:

Der BAV ist der Zusammenschluss von derzeit ca. 300 Mietwagenunternehmen zu einer unabhängigen und wirksamen Interessenvertretung gegenüber Politik und Gesellschaft. Er repräsentiert ca. 75 % des Gesamtmarktes. Wir stehen den Mitgliedern seit sechzig Jahren für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.


Pressekontakt:

Michael Brabec
Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.
Invalidenstraße 34
10115 Berlin
Telefon: 030 – 25 89 89 45, Fax: 030 – 25 89 89 99
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.bav.de

Euromobil unter neuer Führung

Der bisherige Geschäftsführer der Euromobil GmbH Dr. Frank Woesthoff verlässt die Geschäftsführung und übernimmt zum 1. April 2015 die Leitung der Unternehmenskommunikation von Volkswagen Financial Services in Braunschweig.

Thomas de Neidels übernimmt die kommissarische Zuständigkeit für die von Woesthoff verantworteten Bereiche bei der Euromobil GmbH.

Euromobil ist die Autovermietung des Volkswagen Konzerns. Seit 2013 entwickelt Euromobil ein neues Vermietkonzept mit eigenen Stationen unter gleichzeitiger Beibehaltung der Vermietstrukturen der angeschlossenen Händler der Konzernmarken.

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Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

Bitte hier klicken ...

BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
Hohenzollerndamm 123
14199 Berlin
Tel.  030 - 25 89 89-45
Fax: 030 - 25 89 89-99

 

Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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