Auch Carsharing-Fahrzeuge vor Abfahrt auf Sicherheit prüfen

Der Tüv Süd mahnt auch in Bezug auf Carsharing-Autos zur Vorsicht: für sicherheitsrelevante Mängel haftet der Fahrer, nicht der Fahrzeughalter.
Wie bereits in Vermieterkreisen leidlich bekannt, zeigen sich die Nutzer eines Leihwagens oft nicht so verantwortlich wie für ein eigenes Auto.
Trotz regelmäßiger Wartung durch die Anbieter sollte man deshalb vor Abfahrt einen Rundgang um den fahrbaren Untersatz machen: kontrollieren sollte man zunächst den Zustand der Reifen, TÜV-Experten zufolge sind mindestens vier Millimeter Profil ein muss. Die gesetzlich vorgeschriebene Grenze liegt zwar bei 1,6 mm, jedoch ist die Fahrsicherheit fallweise schon vorher eingeschränkt. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Lichtanlage. Nicht nur Scheinwerfer sind wichtig, um bei schlechten Sichtverhältnissen auf sich aufmerksam zu machen, sondern auch Bremslichter und Blinker.
Besondere Vorsicht ist geboten bei Rissen oder Beulen an Felgen und Reifen. Besser lässt man in einer solchen Situation das betreffende Auto stehen und bittet den Anbieter um einen Ersatzwagen.

Presseartikel Kölner Stadtanzeiger