Öffentliche Informationen

Vermietung nach Unfall

Kritik am Carsharing der Autohersteller

Richtig Fahrt aufgenommen hat das Carsharing mit dem flächendeckenden Angebot Flinkster der Deutschen Bahn und mit Car2go sowie mit DriveNow. Seitdem wachsen die Nutzerzahlen und die Flotten stetig. Andere Fahrzeughersteller ziehen nach.

Doch nun kommt Kritik an den neuen Konzepten auf. Sie würden Carsharing nur als Marketinginstrument nutzen und ihre Marke hervorheben wollen. Im Blick seien weiter potentielle Autokäufer und nicht Carsharer. Aufgrund dieser unterstellten Motive verweigert der Bundesverband Carsharing  diesen Anbietern bis auf weiteres die Aufnahme. "(...) Sobald unabhängige Studien (...) Entlastungswirkungen nachweisen, werden wir diese Angebote als vollwertige CarSharing-Angebote anerkennen." heißt es dazu auf der homepage des BCS. Nachzulesen unter:

Sind die von Autoherstellern und großen Mietwagenunternehmen betriebenen Angebote CarSharing im Sinne des bcs?

Diese Einstellung ist ebenfalls im Bericht des WDR in dem hier verlinkten Beitrag erkennbar.

http://www1.wdr.de/themen/wirtschaft/carsharing104.html

Die Aussagen verwundern, ebenso wie die Haltung des Bundesverband Carsharing (BCS). Dem Teilen des Fahrzeuges liegen ganz konkrete Bedürfnisse und Tatsachen zugrunde:
1. Der Fahr- und Parkraum in Ballungsgebieten ist knapper den je.
2. Die Kosten des Besitzes und der Nutzung eines eigenen Fahrzeuges steigen permanent.
3. Das Auto als Statussymbol geht in seiner Bedeutung zurück.
4. Mobilitätsanforderungen und -angebot entwickeln sich in eine Richtung, dass Carsharingfahrzeuge im Verbund mit anderen Mobilitätsformen eine Alternative zum eigenen Auto bietet, zumindest für eine wachsende Anzahl von Nutzern.

Die Angebote der Carsharingunternehmen Car2go, DriveNow und Flinkster sind eine gelungene Ergänzung zu den klassischen Carsharing-Angeboten. Dies räumt bemerkenswerterweise auch die Marketingleiterin von Cambio Köln ein. Cambio ist ein klassisches Carsharing-Angebot, in dessen Fokus die Stunden- oder Tageweise Nutzung steht. Anders die Konzepte Flinkster, Car2Go und Drive Now: Sie bieten dem Kunden flexible  Mobilität ohne Wartezeit und Parkgebühren für den innerstädtischen Verkehr. Die Nutzungsdauer der Fahrzeuge liegt in der Regel unter einer Stunde.

Demnach decken diese "Ultra-Kurzzeitmieten" einen weiteren Mobilitätsbereich ab, wodurch ein eigenes Auto unattraktiver wird. Der Verzicht auf das eigene Auto getreu dem Motto "Nutzen statt besitzen" ist letztendlich auch das erklärte Ziel des Bundesverband Carsharing.

Hier wäre schlicht eine umfassendere Sicht auf das Thema "nachhaltige Mobilität" seitens des BCS wünschenswert.

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
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Tel.  030 - 25 89 89-45
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Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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