Öffentliche Informationen

Vermietung nach Unfall

Steht das Private Carsharing über Internetplattformen vor dem Aus?

Den hinter dem Carsharinggedanken stehenden Zielen der umweltgerechten Mobilitätsgestaltung der Zukunft stehen wir aufgeschlossen gegenüber. Doch bei rechtlich fragwürdigen Entwicklungen ist es angebracht, die notwendigen Fragen zu stellen und aus wirtschaftlicher Sicht um Gleichbehandlung zu ersuchen.

Nach Auffassung des Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. ist das private Carsharing (p2p), wie es derzeit über einige Internetplattformen wie www.tamyca.de, www.nachbarschaftsauto.de, www.rent-n-roll.de sowie www.autonetzer.de vermittelt und betrieben wird, mit erheblichen rechtlichen Problemen verbunden.

Das haben wir den vier uns bekannten Unternehmen kürzlich auch mitgeteilt und um Stellungnahme gebeten. Beispielhaft bieten wir das jüngste der Schreiben an die Fa. Tamyca hiermit zur Kenntnis an.

Es bestehen folgende zu klärende Aspekte:

1. Sind die dort vermittelten Fahrzeuge alle als Mietfahrzeuge bei der Zulassungsstelle angemeldet? Wissen die Teilnehmer dieser Börsen überhaupt, dass sie diese Verpflichtung haben und haben die Börsenbetreiber die Pflicht, ihnen dies mitzuteilen? Die Verpflichtung zur Sonderzulassung ist klar. Ebenso klar erscheint, dass das nahezu niemand einhält. Damit verbunden können erhebliche Busgelder ausgesprochen werden und andere Vermieter können sich gegen diesen Verstoß gerichtlich zur Wehr setzen.

2. Sind diese Fahrzeuge jährlich einer Hauptuntersuchung durch eine anerkannte Überwachungsorganisation zu unterziehen? Wissen das die privaten Autovermieter und die Mieter dieser Fahrzeuge und kennen sie die Konsequenzen, wenn dieser Verkehrssicherheitsaspekt unberücksichtigt bleibt?

3. Was ist im Fall eines Unfalls, wenn der "TÜV" abgelaufen ist? Zahlt dann noch die Versicherung? Klar ist: die Pflicht zum 1-Jahres-TÜV besteht. Es kann angenommen werden, dass nahezu alle diese Fahrzeuge diese Anforderung nicht erfüllen.

4. Sind die beschriebenen Versicherungsbedingungen so komfortabel, wie sie klingen und entsprechen sie den gesetzlichen Anforderungen?

5. Haben diese Internetbörsen die ggf. erforderlichen Genehmigungen zum Verkauf von Versicherungspolicen an Dritte durch die Bafin? Die Transfers bei Ebay, Amazon und Co. sind bereits in Diskussion.

Auch zur Frage der Gewerbeanmeldung durch den Vermieter im Falle einer mehrmaligen Vermietung bei einem andauernden Angebot in der Börse kann man der Auffassung sein, dass diese zwingend notwendig ist. Damit verbunden wäre die Verpflichtung, die Umsätze zu versteuern.

Es gehört sich, die üblichen Steuern zu bezahlen, rechtliche Rahmenbedingungen einzuhalten und für eine verbrauchergerechte Leistung einen angemessenen Marktpreis zu kalkulieren. Dass das private Vermieten eines Autos sich an eben diese Spielregeln zu halten hat, ist absolut selbstverständlich.

Denn nur so ist es den vielen Hundert gewerblichen Unternehmen möglich, ihre Existenz zu sichern und ihre Kunden auch morgen noch zu bedienen. Viele Unternehmerfamilien versuchen, ihren Lebensunterhalt mit der Vermietung von Fahrzeugen zu bestreiten, sich eine gesicherte Existenz aufzubauen oder zu erhalten und werden auch von uns immer wieder dazu angehalten und kontrolliert, die bestehenden Regeln einzuhalten. Der Bundesverband der Autovermieter hat sich dafür eingesetzt, dass sich alle Vermieter an die bestehenden Regeln halten müssen.

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
Hohenzollerndamm 123
14199 Berlin
Tel.  030 - 25 89 89-45
Fax: 030 - 25 89 89-99

 

Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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