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Vermietung nach Unfall

Privates Carsharing: Was ist davon zu halten?

Kritik erscheint angebracht. Im Zusammenhang mit aktuellen Internet- und Mobilfunktechnologien und neuen Anforderungen an umweltgerechte urbane Mobilität sind Internetplattformen im Kommen, über die private Carsharingangebote gebucht werden können. Bekannte Beispiele sind tamyca.de, nachbarschaftsauto.de und rent-n-roll.de. Hier soll der Frage nachgegangen werden, ob es sich beim privaten Carsharing um eine attraktive Idee handelt und welches Verhältnis zur herkömmlichen Autovermietung besteht.

Die Branche der gewerblichen Autovermieter bietet ständig ca. 250.000 Fahrzeuge an. Sie werden an Geschäftsreisende, Touristen und Privatpersonen vermietet, die zum Beispiel einen Umzug planen, in den Urlaub fahren oder auch einen Verkehrsunfall erlitten haben. Bereits diese Zahl verdeutlicht, dass dem aufkommenden privaten Carsharing absehbar kein spürbarer Effekt auf die Autovermietungsbranche zuzuschreiben sein wird. Dennoch stellt sich aus Sicht des Nutzers die Frage: „Gehe ich zum Vermieter oder zum Nachbarn?“

Die Kunden der Autovermieter erhalten für einen attraktiven Preis neuwertige Fahrzeuge mit geringen Laufleistungen, mit immer weiter verbessertem Kundenservice, mit herausragenden Umwelteigenschaften und hoher Fahrzeugsicherheit (Reifen, Bremsen, ESP, Airbags und weitere Assistenzsysteme). Die Mieter schätzen diese Leistungen, weil sie zuverlässig, komfortabel, sicher und preiswert an ihr Ziel kommen möchten.

Das private Carsharing bietet im Gegensatz dazu vor allem einen niedrigen Preis. Die angebotene Leistung ist nicht klar definierbar. Klar erscheint nur, dass sie mit einer professionellen Autovermietung nicht vergleichbar sein dürfte. Fahrzeugdaten wie der km-Stand sind häufig nicht ersichtlich. Vertrags-Konsequenzen bei Mängeln, Schäden oder Unfällen sind auf den Internetseiten, wenn überhaupt, nur allgemein und in positivem Licht dargestellt. Häufig sind die Fahrzeuge "mit Charakter" sehr alt, z.B. 10,16 oder gar 18 Jahre, haben vielfach über 200.000 km hinter sich und sind aus technischer Sicht eher nicht für eine Vermietung geeignet. Gewerbebetriebe wie Handwerker, die sich als Vermieter einen Euro nebenbei verdienen wollen, sind nicht nur zu vermuten, sondern sogar zu erkennen. Der Zustand der Fahrzeuge ist dem Internet also nicht ausreichend zu entnehmen. Mängel sind zu vermuten, mit negativen Folgen für die Verkehrssicherheit.

Das alles wirft Fragen auf, die wir hier stellen möchten.

1.   Geht das noch mit rechten Dingen zu?

Fraglich ist, ob Privatpersonen, welche ihr Auto auf Internetseiten wie www.tamycar.de oder www.nachbarschaftsauto.de zur Vermietung anbieten, dies bei der Zulassungsstelle und/oder beim Gewerbeamt anmelden müssen und, ob die Gewinne zu versteuern sind.

Grundsätzlich wäre je nach rechtlicher Beurteilung die Gewerbsmäßigkeit gegeben, denn die Vermieter sind selbstständig, da ohne Weisung tätig, sie haben die Absicht, einen Gewinn zu erzielen und sie bieten ihre Fahrzeuge über längere Zeit, also auf Dauer an. Das sind gängige Kriterien, die darüber Auskunft geben, ob ein Gewerbe anzunehmen ist.

Es geht in vielen Fällen also um erhebliche Rechtsverstöße mit schwerwiegenden Konsequenzen.

2.      Handelt es sich um attraktive Angebote?  

Manche Nachbarn mögen privates Carsharing prima finden. Augenscheinlich wird dabei aber nur auf den Preis geschaut. Ist der Preis aber entscheidend? Wichtiger erscheint es, dass die Fahrzeuge technisch einwandfrei, zuverlässig, umweltfreundlich und sauber sind und ein Vertragspartner gegenüber steht, der nicht nur Rechte, sondern auch verbriefte Pflichten hat. Dies scheint beim privaten Carsharing weniger gegeben zu sein.

Und ist der Preis wirklich so attraktiv?

Take my Car vergleicht sich mit Sixt und wirbt mit dem günstigeren Preis. Das erscheint nicht seriös. Denn das Angebotene bzw. Vermittelte ist schlechter und der tatsächliche Preis oft noch nicht mal besser.

Beispiel www.tamyca.de : Ein Volvo in Berlin für 46 Euro am Tag, er ist 18 Jahre alt und schon 200.000 km gelaufen. Ein neuer 3er BMW von Sixt kostet gelegentlich sogar nur 44 Euro am Tag, ähnlich die Offerten anderer großer und kleiner Anbieter. Selbst Tagespreise der Autovermieter erscheinen wegen der hochwertigeren Leistung vorteilhafter.

Was also ist am Privaten Carsharing attraktiv?

3.  Ist privates Carsharing auch eine Form gewerblicher Autovermietung und müsste sich deshalb geltenden Regeln unterwerfen?

Die entscheidende Frage scheint zu sein, ob privates Carsharing nicht einer Autovermietung sehr nahe kommt. Wenn Private und Gewerbetreibende ihre Fahrzeuge vermieten, müssten dann nicht aus Wettbewerbsgründen und vor allem aus Gründen der Verkehrssicherheit erhebliche Bedenken angemeldet werden. Im Interesse der Nutzer und anderer Verkehrsteilnehmer halten wir das für angebracht.

Deutschland hat sich zur weiteren Verbesserung der Verkehrssicherheit hohe Ziele gesetzt, gemessen an der Zahl von Unfällen, Schwerverletzten und Verkehrstoten. Mittel auf dem Weg dorthin ist auch die strenge Überwachung des technischen Zustandes der 60 Millionen Fahrzeuge. Die Fahrzeuge der Autovermieter müssen deshalb jährlich einer Hauptuntersuchung bei TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS unterzogen werden, weil wechselnde Fahrer und mehr Fahrleistung zu mehr Verschleiß führen sollen. Und das gilt - in Bezug auf Autovermieter - bei nahezu neuen Fahrzeugen und nur ca. 30.000 km. Die Fahrzeuge müssen gesondert zugelassen sein und eine besondere Versicherung für Selbstfahrervermietfahrzeuge nachweisen.

Durch privates Carsharing werden jedoch sehr alte Fahrzeuge mit hohen Laufleistungen vermietet. Es ist abzulehnen, dass diese ohne Einhaltung der Regeln der Autovermietung vermietet werden dürfen. Es ist unverständlich, dass hiergegen keine durchgreifenden Bedenken bestehen, die ein Einschreiten der zuständigen Behörden nach sich ziehen, so jedenfalls bisher.

Und wenn sogar Gewerbetreibende ihre gewerblich zugelassenen Fahrzeuge anbieten, darf sich auch das Finanzamt dafür interessieren. So kann man meinen, dass jedes dieser Angebote dem Verdacht der gewerblichen Vermietung ausgesetzt ist, mit vielleicht nicht nur finanziellen Folgen für den Fahrzeughalter.

4.   Sind die wohlklingenden Formulierungen zu den Sicherheit gebenden Versicherungen nur leere Versprechungen?

Bekannte Versicherer, die nach Unfällen in der Regel jeden Cent sparen möchten und sich lieber verklagen lassen, als zu viel zu zahlen, treten hier als generöse Sicherheitsgeber auf. Da heißt es sonst schon mal: Sie hätten hupen müssen, wenn Ihnen rückwärts jemand an Ihr Auto fährt, Sie haben eine Schuld auf sich zu nehmen!"

Es ist schwer vorstellbar, dass Schäden im Bereich Privat-Carsharing unproblematisch reguliert werden. Es klingt eher nach Werbeanzeigen, was da zu lesen ist. Die Realität wird vermutlich anders aussehen, denn das Bild einer heilen Welt der Schadenregulierung erscheint vielen Fachleuten eher unglaubwürdig.

 

 

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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