Der Bevölkerung nahezu unbekannt scheint es zu sein, dass die Versicherungen in ihrem Tun einer staatlichen Aufsicht unterliegen und man sich dort im Einzelnen zum Beispiel über deren Regulierungsverhalten nach Verkehrsunfällen beschweren kann. Dazu hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) eine Webseite eingerichtet unter:
Beschwerden gegen Versicherungen
Anzunehmen ist, dass die Vorgänge sodann dort tatsächlich geprüft werden. Zumindest geht jede Beschwerde in eine Statistik ein, die jährlich veröffentlicht wird und zum Beispiel Auskunft darüber gibt,ob eine Kfz-Versicherung im Vergleich zur Anzahl der abgeschlossenen Versicherungsverträge eine sehr hohe Beschwerdezahl aufweist, wenn man sie mit weniger zahlungsunwilligen Versicherungen vergleicht. Das kann ja durchaus zur Entscheidungsfindung beitragen, einen Vertrag mit dieser Versicherung nicht abzuschließen.
Beispielstatistik für 2008 und Vorjahre (u.a. Kfz)
Sehr verwunderlich ist es, dass binnen eines Jahres zum Beispiel den HDI als "Marktführer der Rechnungskürzung" lediglich ca. 100 Beschwerden betrafen. Allein die hier im Büro vorliegenden geeigneten Fälle für eine Beschwerde lassen vermuten, dass diese Beschwerdemöglichkeit nur nicht bekannt genug ist.

